Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 2011 Beilage 1

Entlader: Das Unternehmen, das

a) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegli-

chen Tank von einem Fahrzeug absetzt oder

b) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks aus oder

von einem Fahrzeug oder Container entlädt oder

c) gefährliche Güter aus einem Tank (Tankfahrzeug, Aufsetztank, ortsbeweglicher

Tank oder Tankcontainer) oder aus einem Batterie-Fahrzeug, MEMU oder MEGC oder aus einem Fahrzeug, Grosscontainer oder Kleincontainer für Güter in loser Schüttung oder einem Schüttgut-Container entleert."

Güterbeförderungseinheit (CTU): Ein Fahrzeug, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC.

Bem. Diese Begriffsbestimmung gilt nur für die Anwendung der Sondervorschrift

302 des Kapitels 3.3 und des Kapitels 5.5.

Metallhydrid-Speichersystem: Ein einzelnes vollständiges Wasserstoff-Speichersystem, das ein Gefäss, ein Metallhydrid, eine Druckentlastungseinrichtung, ein Absperrventil, eine Bedienungsausrüstung und innere Bestandteile enthält und nur für die Beförderung von Wasserstoff verwendet wird.

Offener Kryo-Behälter: Ortsbewegliches wärmeisoliertes Gefäss für tiefgekühlt verflüssigte Gase, das durch ständiges Entlüften des tiefgekühlt verflüssigten Gases auf Umgebungsdruck gehalten wird.

Wiederaufgearbeitete Grossverpackung: siehe Grossverpackung.

Wiederaufgearbeitete Grossverpackung: Eine Grossverpackung aus Metall oder aus starrem Kunststoff:

a) die sich ausgehend von einem den Vorschriften nicht entsprechenden Typ, aus

der Fertigung eines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs ergibt oder

b) die sich aus der Umwandlung eines den Vorschriften entsprechenden UN-Typs in

einen anderen, den Vorschriften entsprechenden UN-Typ ergibt.

Wiederaufgearbeitete Grossverpackungen unterliegen denselben Vorschriften des ADR wie eine neue Grossverpackung desselben Typs (siehe auch Definition der Bauart in Absatz 6.6.5.1.2).

[nach der Begriffsbestimmung für "Grossverpackung" einfügen]

Wiederverwendete Grossverpackung: siehe Grossverpackung.

Wiederverwendete Grossverpackung: Eine zur Wiederbefüllung vorgesehene ENTWURFGrossverpackung, die nach einer Untersuchung als frei von solchen Mängeln befunden wurde, die das erfolgreiche Bestehen der Funktionsprüfungen beeinträchtigen könnten; unter diese Begriffsbestimmung fallen insbesondere solche Grossverpackungen, die mit gleichen oder ähnlichen verträglichen Gütern wiederbefüllt und innerhalb von Vertriebsnetzen, die vom Absender des Produktes überwacht werden, befördert werden."

[nach der Begriffsbestimmung für "Grossverpackung" einfügen]