Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Änderungen ADR 2011 Beilage 1

c) die «Summierung eingestufter Bestandteile» und/oder die Verwendung einer «Additivitätsformel».

Die nachstehende Abbildung 2.2.9.1.10.4.2 zeigt die Schritte des Verfahrens.

Abbildung 2.2.9.1.10.4.2: Mehrstufiges Verfahren zur Einstufung von Gemischen nach ihrer akuten und langfristigen Gewässergefährdung

Prüfdaten über aquatische Toxizität liegen für das komplette Gemisch vor

nein ja

Einstufung aufgrund akuter/langfristiger Gefährdung (2.2.9.1.10.4.3)

Daten zu ähnli-

chen Gemischen ja

Übertragungsgrundsätze Einstufung aufgrund akugenügen für ter/langfristiger Gefährdung anwenden (2.2.9.1.10.4.4)

Einschätzung der

Gefahren

Summierungsmethode an-

wenden (2.2.9.1.10.4.6.1 bis

nein 2.2.9.1.10.4.6.4) unter Ver-

wendung:

a) des Prozentanteils aller als

Chronisch eingestuften Be-

standteile

für alle relevan-

b) des Prozentanteils der als

ten Bestandteile

ja Akut eingestuften Bestand-

sind entweder

teile Einstufung aufgrund aku-Daten zur aqua-

c) des Prozentanteils der ter/langfristiger Gefährdung tischen Toxizität

Bestandteile mit Daten zur

oder zur Einstu-

akuten oder chronischen

fung verfügbar

Toxizität: Additivitätsfor-

meln (2.2.9.1.10.4.5.2) an-

wenden und abgeleitete

L(E)C50 - oder EqNOECm -

Werte in die entsprechende

Akut-Kategorie umrechnen

nein

Verwendung ja Summierungsmethode und

verfügbarer Ge- Additivitätsformel Einstufung aufgrund akufahrendaten der (2.2.9.1.10.4.6.1 bis ter/langfristiger Gefährdung

bekannten Be- 2.2.9.1.10.4.6.4) sowie

standteile 2.2.9.1.10.4.6.5 anwenden

ENTWURF

2.2.9.1.10.4.3 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen

2.2.9.1.10.4.3.1 Wurde das Gemisch als Ganzes auf seine aquatische Toxizität geprüft, muss diese Information für die Einstufung des Gemisches nach den Kriterien verwendet werden, die für Stoffe festgelegt wurden. Die Einstufung basiert üblicherweise auf Daten für Fische, Krebstiere und Algen/Pflanzen (siehe Absätze