Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Änderungen ADR 2011 Beilage 1
Werte haben den Vorrang vor geschätzten Werten und gemessene BCF-Werte haben den Vorrang vor log Kow-Werten.
Abbildung 2.2.9.1.10.3.1: Kategorien für langfristig gewässergefährdende Stoffe
Sind
hinreichende
Daten über die chronische
Ja Einstufung nach den Kriterien gemäss Tabelle 2.2.9.1.10.3.1 b) (i)
Toxizität für alle drei Nährstoff-
belastungen vorhanden? Siehe oder (ii) in Abhängigkeit der Informationen über die schnelle Abbau-
Bem. 2 zur Tabelle barkeit
2.2.9.1.10.3.1.
Nein
Bewertung sowohl
a) nach den Kriterien gemäss Tabelle 2.2.9.1.10.3.1 b) (i) oder (ii) (in
Sind Abhängigkeit der Informationen über die schnelle Abbaubarkeit) als
hinreichende Daten auch
über die chronische Toxizität Ja b) (sofern für die andere(n) Nährstoffbelastung(en) hinreichende
für eine oder zwei Nährstoff- Daten über die akute Toxizität vorhanden sind) nach den Kriterien
belastungen vorhanden? gemäss Tabelle 2.2.9.1.10.3.1 b) (iii)
und Einstufung nach dem strengsten Ergebnis
Nein
Sind
hinreichende Daten Ja
über die akute Toxizität Einstufung nach den Kriterien gemäss Tabelle 2.2.9.1.10.3.1 b) (iii)
vorhanden?
2.2.9.1.10.3.2 Das Einstufungsschema in der nachstehenden Tabelle 2.2.9.1.10.3.2 fasst die Einstufungskriterien für Stoffe zusammen.
Tabelle 2.2.9.1.10.3.2: Einstufungsschema für gewässergefährdende Stoffe
Einstufungskategorien akute Ge- langfristige Gefährdung (siehe Bem. 2) fährdung hinreichende Daten über die hinreichende Daten über die (siehe chronische Toxizität vor- chronische Toxizität nicht
Bem. 1) handen vorhanden (siehe Bem. 1)
nicht schnell schnell ab-
abbaubare baubare Stoffe Stoffe
(siehe Bem. (siehe Bem.
ENTWURF3) 3)
Kategorie: Kategorie: Kategorie: Kategorie: Chronisch 1 Akut 1 Chronisch 1 Chronisch 1
L(E)C50 ≤ NOEC oder NOEC oder L(E)C50 ≤ 1,00 und keine
1,00 ECx ≤ 0,1 ECx ≤ 0,01 schnelle Abbaubarkeit und/oder BCF ≥ 500 oder,
wenn nicht vorhanden,
log Kow ≥ 4