Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Änderungen ADR 2011 Beilage 1

96-Stunden-LC50-Wert (für Fische)  1 mg/l und/oder

48-Stunden-EC50-Wert (für Krebstiere)  1 mg/l und/oder

72- oder 96-Stunden-ErC50-Wert (für Algen

oder andere Wasserpflanzen)  1 mg/l (siehe Bem. 3)

und der Stoff ist nicht schnell abbaubar und/oder der experimentell bestimmte BCF beträgt ≥ 500 (oder, wenn nicht vorhanden, log Kow  4)

(siehe Bem. 4 und 5)

Kategorie Chronisch 2:

96-Stunden-LC50-Wert (für Fische) > 1 bis  10 mg/l und/oder 48-Stunden-EC50-Wert (für Krebstiere) > 1 bis  10 mg/l und/oder 72- oder 96-Stunden-ErC50-Wert (für Algen > 1 bis  10 mg/l (siehe oder andere Wasserpflanzen) Bem. 3)

und der Stoff ist nicht schnell abbaubar und/oder der experimentell bestimmte BCF beträgt ≥ 500 (oder, wenn nicht vorhanden, log Kow  4)

(siehe Bem. 4 und 5)

Bem. 1. Die Organismen Fisch, Krebstiere und Algen werden als stellver-

tretende Spezies geprüft, die eine Bandbreite von Nährstoffbelastungen und Gruppen von Lebewesen abdecken; die Prüfmethoden sind stark standardisiert. Daten über andere Organismen können ebenfalls betrachtet werden, sofern sie gleichwertige Spezies und Prüfendpunkte repräsentieren.

2. Bei der Einstufung von Stoffen als Akut 1 und/oder Chronisch 1 muss ein entsprechender M-Faktor für die Anwendung der Summierungsmethode angegeben werden (siehe Absatz 2.2.9.1.10.4.6.4).

3. Wenn die Toxizität für Algen ErC50 (= EC50 (Wachstumsgeschwindigkeit)) mehr als das Hundertfache unter der der nächst empfindlichsten Spezies liegt und die Einstufung einzig und allein auf dieser Wirkung basiert, muss abgewogen werden, ob diese Toxizität repräsentativ für die Toxizität für Wasserpflanzen ist. Wenn nachgewiesen werden kann, dass dies nicht der Fall ist, muss für die Entscheidung, ob die Einstufung so vorgenommen werden muss, von einem Sachverständigen eine Beurteilung durchgeführt werden. Die Einstufung erfolgt auf der Grundlage des ErC50-Wertes. Ist die Grundlage des EC50-Wertes nicht angegeben und wird kein ErC50-Wert berichtet, hat die Einstufung auf dem niedrigsten verfügbaren EC50-Wert zu basieren.

4. Der Mangel an schneller Abbaubarkeit beruht entweder auf einem Mangel an leichter Bioabbaubarkeit oder auf anderen Anhaltspunkten für einen Mangel an schnellem Abbau. Wenn weder experi-ENTWURFmentell bestimmte noch geschätzte verwendbare Daten über die

Abbaubarkeit verfügbar sind, gilt der Stoff als nicht schnell abbaubar.

5. Bioakkumulationspotenzial auf Grundlage eines experimentell abgeleiteten BCF ≥ 500 oder, sofern dieser nicht vorhanden ist, eines log Kow ≥ 4, vorausgesetzt, log Kow ist ein geeigneter Deskriptor für das Bioakkumulationspotenzial des Stoffes. Gemessene log Kow-