Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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– UN-Nummer und offizielle Benennung der Gase für die Beförderung, für die der Behälter vorgesehen ist;

– Fassungsraum des Behälters in Litern.

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P 205 erhält folgenden Wortlaut:

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P 205 VERPACKUNGSANWEISUNG P 205

Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3468.

(1) Für Metallhydrid-Speichersysteme sind die besonderen Verpackungsvorschriften des Ab-

schnitts 4.1.6 einzuhalten.

(2) Durch diese Verpackungsanweisung sind nur Druckgefässe abgedeckt, deren mit Wasser

ausgeliterter Fassungsraum 150 Liter und deren höchster entwickelter Druck 25 MPa nicht übersteigt.

(3) Metallhydrid-Speichersysteme, die den anwendbaren Vorschriften für den Bau und die Prü-

fung von Gas-Druckgefässen des Kapitels 6.2 entsprechen, sind nur für die Beförderung von Wasserstoff zugelassen.

(4) Sofern Druckgefässe aus Stahl oder Druckgefässe aus Verbundwerkstoff mit Stahlausklei-

dung verwendet werden, dürfen nur solche eingesetzt werden, die gemäss Absatz 6.2.2.9.2 j) mit der Kennzeichnung «H» versehen sind.

(5) Metallhydrid-Speichersysteme müssen den Betriebsbedingungen, den Auslegungskriterien,

dem nominalen Fassungsraum, den Bauartprüfungen, den Losprüfungen, den Routineprüfungen, dem Prüfdruck, dem nominalen Füllungsdruck und den Vorschriften für Druckentlastungseinrichtungen für ortsbewegliche Metallhydrid-Speichersystem entsprechen, wie sie in der Norm ISO 16111:2008 (Ortsveränderliche Gasspeichersysteme – In reversiblem Metallhydrid absorbierter Wasserstoff [endgültiger deutscher Titel der Norm noch zu prüfen]) festgelegt sind, und ihre Konformität und Zulassung muss in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 6.2.2.5 bewertet werden.

(6) Metallhydrid-Speichersysteme müssen mit Wasserstoff bei einem Druck befüllt werden, der

den gemäss Norm ISO 16111:2008 festgelegten und in den dauerhaften Kennzeichnungen auf dem System angegebenen nominalen Füllungsdruck nicht überschreitet.

(7) Die Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von Metallhydrid-Speichersystemen müssen

der Norm ISO 16111:2008 entsprechen und in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.2.2.6 durchgeführt werden; die Frist zwischen den wiederkehrenden Prüfungen darf fünf Jahre nicht überschreiten.

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P 402 In der RID- und ADR-spezifischen Sondervorschrift für die Verpackung RR 8 "und

3148" ändern in:

", 3148 und 3482".

P 520 ENTWURF[Die Änderung in der englischen und französischen Fassung betrifft nicht den deut-

schen Text.]

P 601 (1) und

P 602 (1) Im ersten Spiegelstrich "mit einem höchsten Fassungsraum" ändern in:

"mit einer höchsten Nettomenge".

P 620 Folgende neue zusätzliche Vorschrift 4 einfügen: