Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 7 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht Verordnungsänderungen Rückführungsrichtlinie / Änderung AuG

werden. Eine generelle Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist auch wegen den beschränkten Unterbringungsmöglichkeiten in den EVZ nicht realisierbar.

2.4 Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3; SR 142.314)

Art. 1a AsylV 3 Informationssysteme

Bis anhin fehlte ein Hinweis auf die zentrale Datenbank des BFM, das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS). Buchstabe i verweist auf das neue Informationssystem MIDES der Empfangs- und Verfahrenszentren des BFM und Buchstabe j verweist der Vollständigkeit halber auf die Datenbank AURORA (Art. 12 VVWA).

Art. 1i AsylV 3 Informationssystem MIDES

Die formellgesetzliche Grundlage für MIDES befindet sich in den Artikeln 99a–99d E-AsylG. Diese Bestimmungen enthalten die Grundlagen über den Zweck und den Inhalt des Informationssystems, die Datenbearbeitung und die grundsätzlichen Zugriffsberechtigungen. Auf Verordnungsstufe sollen die zu bearbeitenden Persondaten mit den entsprechenden Zugriffsrechten detailliert aufgeführt werden. In Analogie zur Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem vom 12. April 2006 (ZEMIS-Verordnung; SR 142.513) soll im Anhang zur AsylV 3 neu ein Datenkatalog aufgenommen werden.

Die Löschung und Archivierung von Daten, die Datenbekanntgabe und die Datensicherheit bei MIDES richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen der AsylV 3. Das BFM wird insbesondere die organisatorischen Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten der Daten in einem Bearbeitungsreglement festlegen. Des Weiteren regelt es die automatische Protokollierung der Datenbearbeitung und die Datensicherheit.

Anhang 5

Der Anhang 5 enthält den Katalog der Personendaten, die in MIDES bearbeitet werden und die entsprechenden Zugriffsrechte.