EBV_AB-EBV_VAbV_2012_Neuerungen
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 521/2011-04-19/338
insbesondere die Regelungen für den Fahrleitungsbau, die Fahrleitungsauslegung, die Fahrleitungskomponenten, das Zusammenarbeiten der Fahrleitung mit dem Stromabnehmer sowie das Erreichen der Interoperabilität. Neue Regelungen für Wasch- und Tankanlagen wurden ergänzt.
Die Regelungen wurden mit den Anforderungen an das Lichtraumprofil besser koordiniert und die Begriffe an die europäische Begriffswelt angepasst.
Die Sicherheitskennzeichnungen wurden überarbeitet und dabei die Anforderungen des Bahnbetriebes besser berücksichtigt.
AB zu Art. 44.d; Bahnrückstrom- und Erdungsanlagen
Die bisherigen Vorschriften wurden entschlackt und wo möglich auf geltende internationale Normen verwiesen.
National festzulegende Kenngrössen wurden ohne wesentliche Verschärfung der bisherigen CH-Vorschriften festgelegt
AB zu Art. 44.e; bahnspezifische elektrische Anlagen
Vorhandene Unsicherheiten in der „alten“ Vorschriften-Auslegung wurden beseitigt und die bisherigen Lösungsvorschriften weitgehend durch Zielvorschriften ersetzt.
AB zu Art. 44.f; Schutztechnik und Leittechnikanlagen
Dieses bisher ungenügend geregelte Fachthema wurde gemäss dem aktuellen Stand der Technik soweit geregelt, als dass es sicherheitsrelevant ist. Es wird insbesondere ein, den Anforderungen angepasstes Schutzkonzept gefordert.
AB zu Art. 44.g; elektrische Teile von Fahrzeugen
Im Fahrzeugbereich wurden sämtliche Artikel vollständig überarbeitet. Die neu definierten Schutzziele sowie ergänzende sicherheitsrelevante Regelungen in Form von Zielvorschriften sind in der AB-EBV enthalten. Für alle weitergehenden Detailregelungen wird auf die entsprechenden Normen verwiesen. Dieser AB ist sowohl für Schienenfahrzeuge als auch für Trolleybusse gültig. Die AB decken die Aspekte Stromführung, Erdung, Isolation und Schutz von Personen wie auch Geräten ab.
6.4 Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe, Anlagenbetrieb und Instandhaltung; Art. 45 und 46 EBV inkl. AB
Die Sicherheitsabstände und Schutzmassnahmen wurden an die europäischen Vorschriften angepasst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Abstände nicht mehr so fix sind, sondern dass sie durch den Arbeitsleiter im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (d.h. vor dem Arbeiten) entsprechend der örtlichen Situation und den besondern Massnahmen festzulegen sind.