EBV_AB-EBV_VAbV_2012_Neuerungen

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 10 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 521/2011-04-19/338

2.4 Anhang Nr. 1 zu den AB-EBV zu Art. 27 EBV

Der Anhang Nr. 1 wurde vollständig erneuert. Die Regelungslücken bei den Abständen und Anprallkräften für V > 120 km/h wurden geschlossen.

Zur besseren Unterscheidung der Schutzbedürfnisse gleisnaher Bauten unterscheidet der Anhang Nr. 1 neu vier statt drei Bauwerksklassen (A-D).

Die bisherigen Begriffe Freihaltezone und Gefahrenzone werden durch die Begriffe Mindest- und Grenzabstände abgelöst.

Für Meter- und Spezialspurbahnen wurden konkrete Sicherheitsabstände und Anprallkräfte festgelegt.

Bei Bauten der Bauwerksklasse A wurden die Bestimmungen für Stützen neben Gleisanlagen verschärft, die Gefahrenzonen – insbesondere im Nahbereich von Weichen - erweitert und die Anprallkräfte im Hinblick auf eine Reduktion der Versagens-

wahrscheinlichkeit erhöht.

Bei Bauten der Bauwerksklasse B wurden Anprallkräfte für heute übliche Ausbaugeschwindigkeiten bis 250 km/h festgelegt. Ergänzend zu den Sicherheitsabständen (Mindest- und Grenzabstände) wurde ein zusätzliches Abstandskriterium festgelegt, bei dessen Unterschreitung erhöhte Anprallrisiken erwartet werden. In diesen Fällen ist mit einer Risikoanalyse nach UIC-Kodex 777-2 zu prüfen, ob ergänzende Schutzmassnahmen (z.B. fahrzeuglenkende Führungsvorrichtungen, abweisende Schutzelemente) zur Verringerung des Anprallrisikos verhältnismässig und damit erforderlich sind.

2.5 AB zu Art. 34 EBV

AB 34.3

Die AB 34.3 AB-EBV vom 2.7.2006 war in einem 1. Schritt hauptsächlich für den verbreiteten Fall „schmaler Zwischenperron“ ausgerichtet und konnte beinahe alle Bahnhöfe dieser Bauart abdecken. In der Zwischenzeit hat die Neuentwicklung von breiten Zwischenperrons mit Überschreiten der Gleise Probleme der Sicherheit und des Betriebs ans Licht gebracht. Diese Probleme machten eine Weiterentwicklung der hoheitlichen Bestimmungen nötig.

Die weiterentwickelte AB 34.3 deckt neu zusätzliche folgende Aspekte ab:

- Ziel des sicheren Erreichens des Perrons für die Reisenden,

- Unterscheidung zwischen „Zugang zum Perron über das Gleis“ und

„Bahnübergang“,

- Aufzeigen der Komplexität des Themas,

- Infolgedessen Zielsetzung zur frühzeitigen multidisziplinären Planung einer

Bahnhofanlage mit Zugang zum Perron über das Gleis,

- Bauart „breiter Zwischenperron“,

- Dienstliche Übergänge.

Die AB 34.3 AB-EBV wurde zielgerichtet und nicht lösungsgerichtet formuliert. Ausführungen, in denen dennoch Lösungen aufgezeigt oder verboten werden, stützen sich auf praktische Erfahrungen, welche die Komplexität des Themas aufgezeigt haben und