EBV_AB-EBV_VAbV_2012_Neuerungen
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 10 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 521/2011-04-19/338
die notwendig sind, um eine angepasste minimale Sicherheit der Anlage gewährleisten zu können.
2.6 Kommentar Nr. 12 zu den AB-EBV, AB 34.3
Der Kommentar Nr. 12 wurde wegen der Komplexität und der Multidisziplinarität des Themas als Erläuterung notwendig erachtet, damit die Hintergründe für die Umsetzung auch nachvollzogen und verstanden werden können. Der Kommentar ist aber kein Umsetzungsinstrument.
Er wurde grundsätzlich revidiert und löst den Kommentar Nr. 12 vom 02.07.2006 ab.
Der Text des neuen Kommentars Nr. 12 ist vollumfänglich in den Erläuterung zur Auflage 2012 der AB-EBV zu finden.
3. Sicherheitstechnik Bahnübergänge, Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen und Personenwarnsysteme
3.1 AB zu Art. 37c EBV
In den Ausführungsbestimmungen zum Art. 37c EBV Signale und Anlagen wurden einzelne Präzisierungen in den Formulierungen vorgenommen.
3.2 Art. 38 EBV
Damit die Funktion und die Gesamtsicherheit des Bahnbetriebs gewährleistet sind,
müssen die Fahrzeuge die bei der Konzeption des Signalsystems festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dieser Umstand ist in den bisherigen Vorschriften nicht explizit geregelt.
Die Anforderungen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen steigen mit zunehmender Liberalisierung und zunehmender Komplexität der Systeme. Mit dem neuen Abs. 3 zu Art. 38 EBV, der Ergänzung in Abs. 9 zu Art. 48 EBV und den zugehörigen AB wird diesem Aspekt Rechnung getragen.
Auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken wird diese Abstimmung grundsätzlich durch die Anwendung der Technical Specifications for Interoperability (TSI) der European
Railway Agency (ERA) erfüllt. Weil die Anwendung der TSI allein die Funktionalität und die Gesamtsicherheit derzeit noch nicht gewährleisten, existieren zusätzliche Anforderungen. Diese werden im von der Systemführerin ETCS erstellten Dokument „Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken“ festgelegt. Neu verweisen die AB-EBV auf dieses Dokument.
3.3 AB zu Art. 39 EBV
Die Vorschriften zu den Sicherungsanlagen der EBV und die zugehörigen AB-EBV wurden mit der Revision 2010 von Grund auf überarbeitet. Die Änderungen in den AB zu Art. 39 in dieser Revision beschränken sich im Wesentlichen auf Anpassungen aufgrund der Integration der AB-VEAB und auf Präzisierungen in den Formulierungen.
In den Ausführungsbestimmungen zum Durchrutschweg wurden die bisher nicht explizit aufgeführten Anforderungen für die Geschwindigkeitsbereiche kleiner 40 km/h und grösser 160 km/h aufgenommen.