EBV_AB-EBV_VAbV_2012_Neuerungen
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 521/2011-04-19/338
6. Elektrische Anlagen
Bei einer Totalrevision einer mehr als 15 Jahre alten Verordnung (VEAB / AB-VEAB) ergeben sich erfahrungsgemäss viele Anpassungen und Ergänzungen. Die im Laufe der Revisionsarbeiten sich abzeichnende Integration der VEAB-Themen in die EBV intensivierte dies zusätzlich. Es galt zudem die „Lücken“ der „alten“ VEAB zu schliessen und eine möglichst hohe „EU-Kompatibilität“ zu erreichen.
In den überarbeiteten Bestimmungen über elektrische Anlagen von Bahnen und elektrische Teile von Fahrzeugen sind ca. 60% weniger „elektro-relevante“ Artikel als in der bisherigen VEAB. Dies wiederspiegelt sich dann ebenso in den AB. Sie wurde also, wo möglich, ebenfalls redimensionert.
Anstelle der bisher als anerkannte Regeln der Technik massgebenden Normen der IEC und CENELEC wurden neu Euronormen als anwendbar referenziert.
Zu den einzelnen Veränderungen der Artikel wie folgt:
6.1 Anforderungen an die Sicherheit und Verfügbarkeit; Art. 42 EBV
Der bisherige Sicherheitsgrundsatz für die elektrischen Anlagen von Bahnen wurde mehr risikoorientiert und weniger absolut formuliert.
Zudem wurde den sicherheitstechnischen und betrieblichen Aspekten gegenüber den architektonischen Aspekten Vorrang eingeräumt.
6.2 Anforderungen an den Störschutz; Art. 43 EBV inkl. AB
Die veralteten Vorschriftenreferenzen aus VEAB Art. 6, Ziff. 1-4 wurden aktualisiert und Doppelspurigkeiten eliminiert.
6.3 Planung und Bau von Anlagen, Systemen und Bauelementen; Art. 44 EBV inkl. AB
Hier erfolgt die Themenabgrenzung im Sinne von technischen Ordnungsteilsystemen von elektrischen Anlagen von Eisenbahnen sowie elektrischen Trolleybusanlagen und –fahrzeugen (elektrische Anlagen). Der Artikel liefert zudem die Grundstruktur für die fachspezifischen technischen Ausführungsbestimmungen.
AB zu Art. 44.a; Bahnstromerzeugungs- und -umformungsanlagen
Anforderungen zum stabilen Netzbetrieb und Hinweise zu an Energie- und andern Speichermedien wurden neu in die AB zu Art. 44 aufgenommen. Damit sind Rahmenbedingungen geschaffen, welche eine allfällige neue Technologieeinführung unterstützt.
AB zu Art. 44.b; Bahnstromverteilungsanlagen
Betreffend die Kabelverlegung im Gleisbereich und bei Bahn-Kunstbauten wurden die bahnspezifischen Belange gegenüber der Leitungsverordnung präzisiert, und dabei der Stand der bereits bewährten Praxis festgeschrieben.
AB zu Art. 44.c; Fahrleitungsanlagen
Die Struktur der Regelungen für die Fahrleitungsanlagen wurde überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Um Doppelregelungen zu vermeiden wurden die aktuellen europäischen Normen als Verweise aufgenommen. Dazu gehören