AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 7 Gelöscht: 4

Abschnitt: Stationen

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Allgemeines Entwurf: 15.04.2011

(AB 34.3)

5.4 Ist ein zeitlich vom Gleis getrennter Zugang durch eine Schrankenanlage gewährt,

dann sind die Bahnhofanlage und dieser Zugang so zu konzipieren, dass:

a. für den Reisendenwechsel von und zu den Zügen genügend Zeit vorgesehen wird;

b. ausreichend dimensionierte Wartezonen beidseits der Querung vorhanden sind;

c. bei der Mitbenützung eines bestehenden Bahnüberganges für den

Strassenverkehr die Sicherheit der Fussgänger gegenüber dem Strassenverkehr nötigenfalls durch bauliche Massnahmen gemäss Normenwerk sichergestellt wird. Der Übergang befindet sich im Normalfall nicht mehr als 150 m vom Halteort des Zuges (Zugsmitte) entfernt.

Die Schlagbäume sind mit Hängegitter zu versehen.

6 Dienstliche Übergänge

Die Benutzung von dienstlichen Übergängen, die nicht als Zugang zum Perron für die Reisenden konzipiert sind, ist für diese zu verhindern. Mögliche bauliche

Massnahmen sind z.B. Platzierung entfernt von den üblichen Wegen der Reisenden, Abschrankungen, usw.

Fortsetzung Blatt Nr. 5