AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 149Fedlex · Vorlage
Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 22
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 39.3.d Umstellung und Sicherung von Weichen)
2 Weichenumstellvorrichtung
2.1 Die Weichenumstellvorrichtung ist so auszubilden, dass die Festhaltekraft (passiv)
den Anforderungen gemäss Ziffer 2.1.1 und die Umstellkraft (aktiv) den Anforderungen der Weichenkonstruktion entspricht.
2.1.1 Anforderungen Festhaltekraft
a. Im Geschwindigkeitsbereich v ≤ 40 km/h ist die Festhaltekraft durch die Infrastrukturbetreiberin so festzulegen, dass die Anforderungen gemäss Ziffer 1.1 erfüllt werden.
b. Geschwindigkeitsbereich 40 < v ≤ 140 km/h: Festhaltekraft ≥ 3,5 kN;
c. Geschwindigkeitsbereich 140 < v ≤ 160 km/h: Festhaltekraft ≥ 7 kN;
d. Geschwindigkeitsbereich 160 < v ≤ 250 km/h: Festhaltekraft ≥ 10 kN.
3 Weichenverschluss
3.1 Der Weichenverschluss muss anliegende Zunge und Stockschiene so zueinander in
Lage halten, dass eine sichere Spurführung gewährleistet ist.
3.1.1 Anzahl und Lage der Verschlüsse sind in Abstimmung mit der Weichenkonstruktion
so festzulegen, dass diese Anforderung erfüllt ist.
3.1.2 Der Verschluss ist so auszulegen, dass er gegen Spurerweiterung und Schienen-
wanderung möglichst unempfindlich ist.
Fortsetzung Blatt Nr. 23