AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 20
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011
AB 39.3.c Zugbeeinflussung
1 Die Zugbeeinflussung muss die Lokführer unterstützen mit dem Ziel, die zulässigen
Maximalgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten.
1.1 Hierzu überwacht die Zugbeeinflussung die Zugfahrten und Rangierbewegungen
derart, dass sie:
a. die Lokführer nötigenfalls warnt; und
b. die Fahrten nötigenfalls direkt im Sinne der Sicherheit beeinflusst. Diese Beeinflus-
sung erfolgt in der Regel durch Bremsung der Fahrt.
2 Die Zugbeeinflussung ist so einzusetzen, dass sie Risiken, die aus Fehlhandlungen
der Lokführer erwachsen, auf ein akzeptables Mass begrenzt.
Gelöscht: In der Regel sind für 2.1 Für Zugfahrten gilt:
a. Mindestens alle Vor- und Hauptsignale sind mit einer Zugbeeinflussung mit punktu- Gelöscht:mindestens eine eller Überwachung auszurüsten; Gelöscht:notwendig
b. Die Fahrstrassenenden sind mit einer Zugbeeinflussung mit kontinuierlicher Über- Gelöscht:eine wachung zu schützen bei: Gelöscht:notwendig
– dichtem Verkehr auf Einspurstrecken und Strecken mit Wechselbetrieb,
– Geschwindigkeiten über 80 km/h und dichter Signalfolge und dichtem Verkehr;
c. Geschwindigkeitsschwellen, die für die Sicherheit gegen Entgleisen kritisch sind
sowie Langsamfahrstellen sind mit einer Zugbeeinflussung zu schützen;
d. Bahnübergänge mit Bahnübergangsanlagen sind mit einer Zugbeeinflussung zu
schützen. Ausgenommen sind Bahnübergänge mit fehlersicherer Sperrung des
Strassenverkehrs gemäss AB 39.3.f Ziffer 2 Buchstabe b.
Gelöscht: Regel
2.2 Bei Abweichung von der Vorschrift gemäss Ziffer 2.1 muss die Infrastrukturbetreiberin
über ein Konzept für den Einsatz der Zugbeeinflussung auf ihrem Netz verfügen. Die-
ses Konzept hat die vorhandenen und zu erwartenden Gefährdungen zu berücksich-
tigen und aufzuzeigen, dass die Risiken auf ein akzeptables Mass begrenzt werden.
3 Bei Geschwindigkeiten über 160 km/h ist ETCS Level 2 einzusetzen.
4 Bei der Festlegung der Sicherheitsanforderungen an die Zugbeeinflussung ist die
Sicherheitsintegrität der Signalisierung inkl. einer allfälligen Anzeige auf den Fahr-
zeugen zu berücksichtigen.
Fortsetzung Blatt Nr. 21