AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 23

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 39.3.d Umstellung und Sicherung von Weichen)

3.1.3 Der Verschluss muss eine Verschlusskraft erreichen, die wesentlich über der Festhal-

tekraft liegt und gleichzeitig eine der Risikokategorie (Geschwindigkeitsbereich) angemessene Zuverlässigkeit aufweist.

3.1.3.1 Je nach Geschwindigkeitsbereich ist mindestens das folgende Konstruktionsprinzip

anzuwenden:

a. v ≤ 40 km/h stumpf befahren bzw. v ≤ 20 km/h gegen die Spitze: Kraftschlüssiger Verschluss;

b. 40 bzw. 20 < v ≤ 120 km/h: Selbsthemmendes Totpunkt-Gelenkwerk (Gelenkschloss «Jüdel»);

c. 120 < v ≤ 250 km/h: Vorzugsweise direkte Verklammerung zwischen Zunge und Stockschiene, mindestens aber eine formschlüssige und selbsthemmende Mechanik über möglichst wenig Glieder.

3.1.4 Die sichere Spurführung muss risikoorientiert auch bei Ausfall eines Verschlusses bis

zu dessen Offenbarung durch ein zweites System aufrechterhalten werden («Notverschluss», «Rückfallebene»). Dazu ist ein von den Stellstangen unabhängiges System, das direkt an den Zungen angreift und diese in ihrer Lage behält, einzusetzen. 3.1.4.1 Diese Forderung gilt unabhängig von der Geschwindigkeit in Fällen, wo durch Ent-

gleisungen auch bei niederen Geschwindigkeiten erhöhte Risiken bestehen,

insbesondere bei:

a. Spitz befahrenen Weichen, welche in das Profil eines Gleises führen, auf welchem mit gleichzeitigen Fahrten gerechnet werden muss;

b. Weichen in Tunnels, Einschnitten und Galerien;

c. Trassen mit Absturzgefahr;

d. Kollisionsgefahr mit Tragkonstruktionen.

3.1.4.2 Diese Forderung gilt generell bei Weichen für Geschwindigkeiten über 80 km/h.

Fortsetzung Blatt Nr. 24