AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 25

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 39.3.d Umstellung und Sicherung von Weichen)

5 Auslegungsalternativen

5.1 Die Forderungen aus obigen Ziffern 3.1.4 und 4.1.c. können auch als erfüllt betrachtet

werden durch den Nachweis, dass durch die Konstruktion, die Fertigung und die Instandhaltung des primären Systems eine für diese Anwendung genügende Sicherheit gewährleistet ist.

6 Instandhaltung, Betrieb

6.1 Die Einhaltung der für die Umstellung, Festhaltung und Überwachung der Zungen

relevanten Grössen ist periodisch zu kontrollieren. Die dafür notwendigen Grundlagen, inklusive Messmethoden, müssen dokumentiert sein.

6.2 Für das Festhalten der an- und abliegenden Zungen bei fehlender Verschlussfunktion

oder Überwachung gemäss Ziffern 3.1, 3.1.4 und 4.1 müssen Vorrichtungen vorgesehen werden, die zusammen mit den betrieblichen Anordnungen die Sicherheit gewährleisten.

Fortsetzung Blatt Nr. 26