AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 181Fedlex · Vorlage
Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 21
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011
(AB 44.c Fahrleitung)
8.3.4 Durch Zuleitungen bahnfremder elektrischer Niederspannungsanlagen darf die aus-
geführte Isolation der Fahrleitungsanlage nicht überbrückt werden.
8.3.5 Bahnfremde Tragseile über spannungführenden Teilen einer Fahrleitungsanlage, die
nicht Teil der Fahrleitungsanlage sind, müssen:
a. nach SN EN 50122-115, Ziffer 6.3.1 bemessen werden, wobei Ziffer 6.3.1.2 nicht zur Anwendung kommt, oder
b. bei Niederspannungsanlagen so isoliert sein, dass bei einem allfälligen Kontakt mit spannungsführenden Teilen der Fahrleitungsanlage keine Spannungsverschleppung auf berührbare Teile auftritt.
Zu spannungsführenden Teilen eines herunterhängenden Seiles ist wo möglich der Schutz durch Abstand zu gewährleisten.
8.3.6 Bahnfremde Einrichtungen, insbesondere Verkehrssignale in der Nähe von Fahrdräh-
ten, dürfen die Instandhaltung der Fahrleitungsanlage nicht behindern.
15Siehe Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 22