AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 31

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011

(AB 44.d Bahnrückstrom und Erdung)

4.2 Tragwerkteile aus leitendem Material auf nicht leitenden Masten sind (gemäss SN EN

50122-125, Ziffer 6.2.3.2) in folgende Fällen mit der Rückleitung zu verbinden:

a. bei Tragwerken auf dem Gebiet von Bahnhöfen und Haltestellen

b. bei Tragwerken in der Nähe von Bahnübergängen

c. bei verankerten Tragwerken, wenn der Abstand des Ankerbügels weniger als 0.5m von den leitenden Tragwerkteilen beträgt und im Anker kein Isolator eingebaut ist Diese Massnahmen erübrigen sich bei doppelter oder verstärkter Isolation der Oberleitung

5 Erden bzw. mit der Rückleitung verbinden ausgeschalteter Anlageteile

Wo vorhandene universelle Erdungsvorrichtungen nicht anschliessbar sind, müssen spezielle Anschlussstellen vorgesehen werden oder andere geeignete Erdungsvorrichtungen vorhanden sein.

5.1 Vorgesehene Anschlussstellen an den festen Anlagen sind zu bezeichnen. Ihre Ver-

bindung zur Rückleitung muss jederzeit kontrollierbar sein.

25Siehe Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 32