AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 10
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Ausgabe: 01.07.2010 Artikel: Konstruktionsgrundsätze Entwurf: 08.04.2011
AB 48.8
Der Stromabnehmer ist in der Fahrzeugs-Längsachse anzuordnen. Bei Fahrzeugen mit Drehgestellen oder virtuellen Drehpunkten ist er möglichst axial über dem Drehpunkt, bei Rahmenfahrzeugen auf der Senkrechten zur Achswelle, anzuordnen. Somit kann für den Stromabnehmerbereich die Kurvenerweiterung e = 0 angenommen werden. Abweichungen sind im Einvernehmen mit der Infrastrukturbetreiberin möglich.
AB 48.9
1 Damit die Gesamtsicherheit gewährleistet ist, müssen die Fahrzeuge die bei der Kon-
zeption des Signalsystems festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
1.1 Auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken sind die „Voraussetzungen für den Einsatz von
Fahrzeugen auf ETCS-Strecken“5 ein Bestandteil der festgelegten Voraussetzungen.
5 Siehe Anhang Nr. 3