AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 236Fedlex · Vorlage
Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 2
Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Adhäsionsbahnen Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht: 2010
Artikel: Sicherheitseinrichtungen Entwurf: 16.02.2011
(AB 55.1)
3 Hat die Sicherheitssteuerung angesprochen, so darf sie nicht lediglich A z Z N S T
durch erneute Betätigung des zugehörigen Bedienungsorgans (z.B.
durch erneutes Niedertreten des Pedals ohne Zusatzbetätigung) zu-
rückgestellt werden können.
4 A z Z N S T Gelöscht: Über den Einbau
einer Sicherheitssteuerung mit 5 Das richtige Funktionieren der Sicherheitssteuerung muss mit gerin- A z Z N S T Wachsamkeitskontrolle bzw. die
gem Aufwand geprüft werden können. Ergänzung bestehender Sicherheitssteuerungen mit Wachsam-6 Zusätzlich zur AB 55.1 sind die AB 63.1 bis AB 63.4 zu beachten. keitskontrolle wird von Fall zu Fall
entschieden. AB 55.2
1 Die Zugbeeinflussung darf auf die gleichen Apparate wie die Sicher- A z Z N S T
heitssteuerung (AB 55.1) einwirken. Über die Einwirkung auf Ran-
gierfahrten wird von Fall zu Fall entschieden.
2 Folgende Bedingungen müssen durch die Zugbeeinflussung erfüllt
werden:
2.1 Einbegriffige Zugbeeinflussung mit Zwangshalt:
2.1.1 Bei Vorbeifahrt an einem entsprechend ausgerüsteten Signal muss
sie bei dessen Haltstellung automatisch eine Schnellbremsung be-
wirken (= Zwangshalt).
2.1.2 Vor der Weiterfahrt nach einem Zwangshalt soll sie dem Triebfahr-
zeugführer bewusst machen, weshalb der Zug zum Stillstand ge-
kommen ist, und seine entsprechende Bestätigung abwarten.
2.1.2.1 Diese Bestätigung darf in dem normalerweise für den Fahrbetrieb
nötigen Bedienungsbereich des Triebfahrzeugführers nicht möglich
sein (z.B. Rückstelltaste im Apparatekasten an der Führerstands-
Rückwand oder in einem Apparateraum) oder
2.1.2.2 nur im Stillstand möglich sein.
2.1.3 Sofern nötig, soll die Einwirkung der Einrichtung auf Bremse und
Antrieb zwecks Vorbeifahrt an Halt gebietenden Signalen (Rangier-
bewegungen oder Signalstörungen) vom Führerstand aus mittels
einer Rangiertaste unterdrückt werden können. Dabei muss automa-
tisch gewährleistet sein, dass die Funktion "Zwangsbremsung" nur
während begrenzter Zeit unwirksam ist oder in diesem Zustand nicht
mit höherer Geschwindigkeit gefahren werden kann. Dieser und der
ausgeschaltete Zustand der Zugbeeinflussung muss im Führerstand
angezeigt werden.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 3