AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1
Abschnitt: Triebfahrzeuge und Zugskompositionen der Zahnradbahnen
Artikel: Besondere Ausrüstung der Triebfahrzeuge Ausgabe: 01.07.2010
AB 59.1
1 Wenn eines der bremsbaren Zahnräder störungsbedingt nicht mehr in z Z N S L
die Zahnstange eingreift, muss der Zug noch sicher angehalten wer-
den können.
2 Zahnräder können mechanisch miteinander gekuppelt sein, wobei auf z Z N S L
eine gleichmässige Kräfteverteilung sowie das entstehende Schwin-
gungssystem geachtet werden muss.
3 Wo die Bauart der Zahnstange ein seitliches Ausweichen der Zahn- z Z N S L
räder nicht verhindert, sind wenigstens an exponierten Stellen der
Strecke Massnahmen zu treffen, durch welche das Fahrzeug noch
sicher im Gleis geführt bleibt, auch wenn die Spurkränze vorüberge-
hend wirkungslos sein sollten.
4 Die Distanz zwischen den einzelnen Zahnrädern darf kein Vielfaches z Z N S L
der Teilung (siehe Zeichnung) sein, damit nicht zusätzliche Schwin-
gungen erzeugt werden.
5 Ein Zahnrad kann aus einem oder mehreren Zahnkränzen (z.B. Sys- z Z N S L
tem Abt) bestehen.
5.1 Zur Erzielung einer gleichmässigen Verteilung der Zahnkräfte müs- z Z N S L
sen die einzelnen Zahnkränze eines Zahnrades tangential gefedert
sein, wobei anzustreben ist, dass sie bei der Wirkung der maximalen
Zugkraft bzw. der maximalen Bremskraft einer mechanischen Anhal-
tebremse nicht zum Anschlag kommen.
5.2 Das bei der Zahnstange System Locher verwendete Zahnradpaar gilt z Z N S L
sinngemäss als ein Zahnrad mit zwei Zahnkränzen, sofern diese me-
chanisch miteinander verbunden sind.
6 Zur Beurteilung der Eingriffverhältnisse ist in Bezug auf die Kontinui- z Z N S L
tät der Übertragung die Eingriffdauer "e" und in Bezug auf eine unun-
terbrochene Übertragung im Falle eines Zahnbruches die Eindring-
dauer "l" massgebend.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge
Fortsetzung Blatt Nr. 2