AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 5

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Ausgabe: 01.07.2010 Artikel: Bremsen

AB 55.4

1 Als Sicherheitseinrichtungen, die durch eine Fahr- und Bremsautomatik nicht beeinträchtigt

werden dürfen, gelten:

1.1 Sicherheitssteuerung;

1.2 Übergeschwindigkeitsauslöser sowie die dazugehörige Steuerung, insbesondere bei Zahn

radbahnen.

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge