AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 5
Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus
Ausgabe: 01.07.2010 Artikel: Bremsen
AB 55.4
1 Als Sicherheitseinrichtungen, die durch eine Fahr- und Bremsautomatik nicht beeinträchtigt
werden dürfen, gelten:
1.1 Sicherheitssteuerung;
1.2 Übergeschwindigkeitsauslöser sowie die dazugehörige Steuerung, insbesondere bei Zahn
radbahnen.
Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;
N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),
L=nur Triebfahrzeuge