AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 3 N
Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Spurweite
Entwurf: 10.12.2010
(AB 16)
4.4 Grenzwerte
4.4.1 Bei Geschwindigkeiten über 160 km/h ist in der konzeptionellen Auslegung von Schienen-
profil, Schienenneigung und Spurweite der Grenzwert der äquivalenten Konizität (theoretischer Wert gemäss UIC 519) von 0,20 einzuhalten.
Bei den Nennwerten gemäss Ziffer 1.1.1 und 1.2.1 ist der Grenzwert in Zusammenhang mit dem Schienenprofil 60E1 bzw. 60E2 eingehalten.
4.4.2 Die mittlere Spurweite bildet einen wichtigen Einflussparameter hinsichtlich der äquivalen-
ten Konizität im Betrieb. Für gerade Strecken und in Bögen mit einem Radius > 10000 m sind somit folgende Grenzwerte einzuhalten:
[mm]
Vmax Minimale mittlere Spurwei- [km/h] te über 100 m im Betrieb 200 < V ≤ 2301432
230 < V ≤ 2501433