AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage

Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 4 N

Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Trassierungselemente Entwurf: 05.04.2011

3.4.2.3 Weitere Einschränkungen der Überhöhungen ergeben sich allenfalls mit Rücksicht auf die

örtlichen Verhältnisse in Bereichen z.B. der Zwangspunkte, von Instandhaltungs- und Bauarbeiten usw.

3.5 Regelwert der Überhöhung üreg

3.5.1 Grundsätze

Mit der Wahl der Überhöhung ü bei einem bestimmten Radius wird die „ideelle Fahrgeschwindigkeit Vid“ festgelegt, bei der theoretisch keine Seitenbeschleunigungen in der Gleisebene auftreten:

R ⋅ü Vid [km/h]

Vid = ü [mm]

11,8 R [m]

Die Regelüberhöhung ergibt sich grundsätzlich aus der Beziehung:

2

a ⋅Vmax

üreg = [mm]

R

Mit dem Koeffizienten a wird der Anteil der durch die Überhöhung ausgeglichenen Seitenbeschleunigung bestimmt. Bei Strecken mit gemischtem Verkehr im Geschwindigkeitsbereich bis 160 km/h wird dabei eine möglichst gleichmässige Beanspruchung des Gleisrostes angestrebt. Bei Geschwindigkeiten über 160 km/h muss die Regelüberhöhung unter Berücksichtigung der grossen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen dem Personen- und dem Güterverkehr bestimmt werden.

3.5.2 Regelüberhöhung üreg bei VR ≤ 160 km/h

3.5.2.1 Strecken mit gemischtem Verkehr bei VR ≤ 125 km/h:

2 V [km/h]

6, 5⋅V R ü = R

reg üreg [mm]

R R [m]

3.5.2.2 Strecken mit gemischtem Verkehr (130 ≤ VR ≤ 160 km/h):

2 ü [mm]

6, 5⋅125 reg

üreg = R [m]

R

In Abschnitten, wo die Mehrheit der Züge die max. Streckengeschwindigkeit erreicht, kann die Überhöhung im Geschwindigkeitsbereich 140 < VR ≤ 160 km/h nach folgender Formel angehoben werden:

2 V [km/h]

5, 0⋅V R ü = R

reg üreg [mm]

R R [m]

3.5.3 Regelüberhöhung üreg bei 160 < VR ≤ 250 km/h

3.5.3.1 Geschwindigkeit 160 < VR ≤ 200 km/h für Gemischtverkehr ähnlich Neubaustrecke

Mattstetten – Rothrist

2 V [km/h]

6, 2⋅V R ü = R

reg üreg [mm]

R R [m]

Fortsetzung Blatt Nr. 5 N