Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/11: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 9 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I503-0396

1 Einleitung

Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) haben zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen zu schützen. Konkretisiert wird der Schutz in der LSV durch die Festlegung der Beurteilungsmethodik und durch Lärmbelastungsgrenzwerte für verschiedene Anlagen wie Strassen, Eisenbahnen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Flugplätze sowie zivile Schiessanlagen.

Für die Beurteilung des Lärms von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen sind noch keine Grenzwerte festgelegt. Bisher hat man sich auf die Empfehlung1 vom 24. November 1994 abgestützt, in welcher provisorische Richtwerte für neue und alte Anlagen festgelegt worden waren. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aus einer Studie der ETH und der Empa bei 8 schweizerischen militärischen Schiessplätzen wurde nun von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) ein Vorschlag für eine Beurteilungsmethodik und für Belastungsgrenzwerten ausgearbeitet. Dieser Vorschlag setzt die Vorgaben der Artikel 13 und 15 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) um und soll als neuer Anhang 9 in der LSV umgesetzt werden.

Die Festlegung von Belastungsgrenzwerten für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze schliesst eine Lücke in den rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und schafft Rechtssicherheit für das Militär, die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung.

Aufgrund der gegenwärtig unklaren Entwicklung der Armee sowie des ausstehenden Entscheids zur Beschaffung eines Teilersatzes für das Kampfflugzeug Tiger F-5 ist es sodann notwendig, die Frist zur Sanierung der Militärflugplätze um 10 Jahre auf 31. Juli 2020 zu verlängern.

Daneben werden weitere, kleinere Änderungen der LSV und der Geoinformationsverordnung (GeoIV) vorgenommen. Diese betreffen Verfahrensaspekte sowie einige formelle Anpassungen und Ergänzungen.

Die Inkraftsetzung der Änderungen ist für den 1. August 2010 vorgesehen.

1 Empfehlung vom BUWAL (heute BAFU) und GS-EDM (heute GS-VBS) zur Beurteilung des Lärms von militärischen Schiess- und Übungsplätzen vom 24. November 1994. http://www.bafu.admin.ch/laerm/01148/index.html?lang=de 3/9 18/2008-00020/69/04/14/I503-0396