Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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2.9 Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur
Der Gesamtkredit ist – anders als der vier Jahre umfassende Zahlungsrahmen für die Leistungsvereinbarungen – zeitlich nicht limitiert. Er ist an den beschlossenen Ausbauschritt und an den Katalog der darin enthaltenen Einzelprojekte gebunden und läuft so lange, bis die Realisierung abgeschlossen ist. Er untersteht nicht dem Referendum.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Die finanziellen Auswirkungen auf den Bund sind im Rahmen der Erläuterungen zum neuen Finanzierungssystem ersichtlich.
Hinsichtlich der Ressourcen ergibt sich im Bundesamt für Verkehr durch die Schaffung des BIF mit neuem Finanzierungsmodus mit mehrjährigen Zahlungsperioden, durch die periodische Überprüfung und Nachführung des strategischen Entwicklungsprogramms und durch die Erarbeitung entsprechender Vorlagen für einen nächsten Ausbauschritt des STEP sowie durch die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse bei Planung und Controlling ein personeller Mehrbedarf. Dieser Mehrbedarf entspricht rund 300 Stellenprozenten.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Gemäss Finanzierungskonzept (siehe Kapitel 1.3) müssen sich die Kantone mit 300 Millionen Franken pro Jahr an den Einlagen in den BIF beteiligen.
Die Verbesserungen im Bereich der Infrastruktur schaffen auf gewissen Strecken die Möglichkeit, zusätzliche Angebote im Regionalverkehr bereitzustellen. Falls entsprechende Verkehre bestellt werden, ergibt sich für die Kantone eine Erhöhung des Abgeltungsbedarfs.
Die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes gibt den Kantonen die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, auch bei ihren Einkommenssteuern eine Pauschale für den Fahrkostenabzug festzulegen.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
STEP unterstützt die volkswirtschaftliche Entwicklung der Schweiz
Das STEP (siehe Kapitel 1.5.2) trägt der bestehenden und der künftig weiter wachsenden Verkehrsnachfrage Rechnung. Es erhöht die Zahl der Verbindungen und die Anzahl Sitzplätze, verbessert die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs durch zusätzliche Direktverbindungen und erhöht in einzelnen Fällen auch die Geschwindigkeit, um das Netzsystem mit seinen Knoten weiter zu verbessern. Damit können auch zu Spitzenzeiten die Bedürfnisse der Pendler sowie von Freizeitverkehr und Tourismus weiterhin sichergestellt werden.