Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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1.3.12 Abgrenzung Bahninfrastrukturfonds zum Infrastrukturfonds

Der Infrastrukturfonds hat eine bis 2027 befristete Laufzeit. Damit können die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die Beseitigung von Engpässen auf Nationalstrassen und Verkehrsprojekte in Agglomerationen finanziert werden. 800 Millionen Franken sind vorgesehen für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen.

Aus dem Infrastrukturfonds werden unter anderem Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen geleistet (Art. 1 Abs. 2 lit. c IFG). Der Einsatz der Mittel basiert auf einer Gesamtschau des Verkehrs, welche alle Verkehrsträger und –mittel mit ihren Vor- und Nachteilen einbezieht und insbesondere die Koordination mit der Siedlungsentwicklung und den Schutz der Umwelt beachtet (Art. 4 Abs. 2 lit. a und d IFG). Am 21. September 2010 hat das Parlament die Mittel für die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen der 1. Generation ab 2011 freigegeben. Die Agglomerationen sind zurzeit daran, ihre Beitragsgesuche (Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung) der 2. Generation zu erarbeiten. Diese sind dem Bund Ende 2011 (neue Programme) bzw. Mitte 2012 (überarbeitete Programme) einzureichen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Mitfinanzierung von S-Bahn-Ausbauten mit dem Infrastrukturfonds haben gezeigt, dass es damit oftmals zu schwierig handhabbaren Mischfinanzierungen aus verschiedenen Finanzierungsquellen kommt. Mit dem Bahninfrastrukturfonds wird dieses System vereinfacht.

Die Finanzierung von S-Bahn-Ausbauten in Städten und Agglomerationen soll für die 1. Generation der Agglomerationsprogramme ab 2011 – wie vom Parlament beschlossen – aus dem Infrastrukturfonds erfolgen. Die Finanzierung der mit „A“ bewerteten Projekte der 2. Generation dieser Programme, deren Realisierung ab 2015 freigegeben werden sollen, erfolgt ebenfalls nach bisheriger Regelung, da zum Zeitpunkt der Entscheidung die für eine Neuregelung notwendigen Rechtsgrundlagen aus FABI noch nicht vorliegen.

1.4 Verworfene Massnahmen Finanzierung

1.4.1 Verworfene Finanzierungssysteme

Fortführung des heutigen Systems

Gemäss heutigem System werden Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur sowie kleinere Erweiterungsinvestitionen aus dem ordentlichen Bundeshaushalt finanziert. Die Mittel für die mittleren und grossen Ausbauten des Bahnnetzes werden dem FinöV-Fonds bzw. dem Infrastrukturfonds entnommen.

Der Bundesrat will dieses System angesichts der bestehenden Mängel nicht fortführen. Da die Finanzierung des Ausbaus weiterhin aus einem Fonds mit zweckgebundenen Einnahmen finanziert würde, bestünde für den Ausbau nach wie vor eine höhere Planungssicherheit als für Betrieb, Substanzerhalt und kleinere Erweiterungen. Ausserdem bliebe die finanzielle Steuerung einzelner Projekte, aber auch die Steuerung der gesamten Finanzierung der Bahninfrastruktur bei mehreren Finanzierungsgefässen für Parlament und Behörden schwierig. Ferner würde es nach wie vor Mischfinanzierungen geben und es bestünden viele Schnittstellen zwischen den einzelnen Finanzierungsgefässen. Die Anreize für Effizienzverbesserungen