Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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1.4.2 Verworfene Finanzierungsquellen

Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erschliessen. Einerseits könnten bestehende Quellen erweitert, andererseits könnten neue Quellen geschaffen werden.

1.4.2.1 Keine zusätzlichen Einnahmen aus bestehenden Finanzierungsquellen

Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes

Gemäss den Übergangsbestimmungen zu Art. 87 BV kann der Bundesrat für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte die Mehrwertsteuer um maximal ein Promille erhöhen. Von dieser Bestimmung wird bereits seit der Einrichtung des FinöV-Fonds Gebrauch gemacht.

Durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein weiteres Promille könnten zusätzliche Mittel von rund 300 Millionen Franken pro Jahr generiert und in den Fonds eingelegt werden. Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer ein eingespielter Prozess ist und deren Erhöhung folglich keinen grossen administrativen Aufwand für den Bund auslösen würde.

Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht, dass diese eine der Haupteinnahmequellen des ordentlichen Bundeshaushalts darstellt und in erster Linie für die Finanzierung des Grundbedarfs zur Verfügung stehen sollte. Von zusätzlichen Zweckbindungen sollte daher abgesehen werden. Dies gilt umso mehr, als die Mehrwertsteuer bereits zur Deckung der steigenden Finanzierungsbedürfnisse der Sozialversicherungen beiträgt. Gegen eine weitergehende Verwendung spricht auch, dass die Mehrwertsteuer keine verursachergerechte Finanzierungsquelle wäre. Aus diesen Gründen wird auch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Bahninfrastruktur abgelehnt.

Erhöhung der Beiträge aus der Mineralölsteuer

Heute werden aus den Einnahmen der Mineralölsteuermittel 25 Prozent der NEAT-Kosten finanziert. Dies entspricht rund 310 Millionen Franken pro Jahr, respektive rund 9 Prozent des Reinertrags aus den Mineralölsteuermitteln ohne Autobahnvignette. Gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 19. Dezember 2008 und 19. Januar 2011 sollen auch künftig Mineralölsteuermittel für die Bahninfrastruktur im bisherigen Ausmass verwendet werden können. Demgegenüber sind höhere Beiträge aus der Mineralölsteuer, wie sie von der Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ vorgeschlagen werden, nicht vertretbar. Der Bund benötigt mittelfristig ebenfalls zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Höhere Beiträge für den BIF würden der Spezialfinanzierung Strasse zusätzliche Mittel entziehen.

Reduktion der Kantonsanteile aus den LSVA-Erträgen – Umwidmung zugunsten Bahninfrastruktur

Die Erträge aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gehen zu höchstens zwei Dritteln an den Bund. Ein Drittel des Reinertrags aus der LSVA steht den Kantonen zu. Die maximale Höhe der LSVA-Sätze ist im Rahmen des Landverkehrsabkommens mit der EU fixiert. Die Gesamthöhe der LSVA-