Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Kombination aus direkter Einlage und projektspezifischem Beitrag
Eine Kombination aus einer direkten Einlage in den BIF gemäss einer der erwähnten Berechnungsgrundlagen (z.B. Einwohner, Streckenkilometer) mit projektspezifischen Beiträgen ist ebenfalls denkbar. Damit könnte der allgemeine Nutzen abgebildet werden, aber auch der spezifische Nutzen der Kantone aufgrund konkreter Projekte.
Dabei würden die Kantone einen Grundbeitrag wie vom Bundesrat vorgeschlagen in den BIF zahlen. Dieser Grundbeitrag wäre jedoch geringer als die vorgeschlagenen 300 Millionen Franken pro Jahr. Dafür müssten die Kantone den Differenzbetrag zu den 300 Millionen Franken als Projektbeitrag leisten. Dieser Projektbeitrag würde sich nicht nach einem Verteilschlüssel richten, sondern nach der Betroffenheit der Kantone je Projekt.
Indirekte Kantonsbeiträge durch Reduktion von Bundesmitteln
Als Alternative zu einem spezifischen Verteilschlüssel könnte der Beitrag der Kantone durch eine Reduktion von Anteilen der Kantone an Bundeseinnahmen generiert werden. Dabei käme in erster Linie der Kantonsanteil der direkten Bundessteuer in Frage.
Damit aus diesen Zahlungsflüssen Mittel in den BIF umgeleitet werden könnten, wären Regelungen auf Verfassungsstufe erforderlich (vgl. Art. 128 Abs. 4 BV).
Der Bund hat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer im Rahmen der NFA auf 17 Prozent reduziert und könnte ihn gestützt auf Artikel 128 Absatz 4 BV unter Umständen weiter auf 15 Prozent reduzieren. Eine solche Reduktion ist jedoch nur dann möglich, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern. Die dadurch frei werdenden Mittel wären an den Ressourcen- und Lastenausgleich gebunden und könnten nicht dem BIF zugeführt werden.
Die Massnahme würde wenig administrativen Aufwand erfordern. Die Belastung der Kantone bei einer Verteilung proportional zu den heutigen Anteilen fiele tendenziell zu Lasten der bevölkerungsreichen und finanzstarken Kantone, namentlich BS, GE und ZG – in absoluten Zahlen auch ZH – aus.
Aus Sicht des Bundesrates weisen alle beschriebenen Varianten Vor- und Nachteile auf. Der Bundesrat ist bestrebt, die Umsetzung dieser Einlage des Kantonsbeitrags in den BIF gemeinsam mit den Kantonen zu lösen. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund-Kantone soll während der Vernehmlassung ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet werden.