Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten

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• BS: Für Zuteilung zu den Dringlichkeitsstufen sind nicht allein Kriterien/Ergebnisse der regionalen Module, sondern übergeordnete Ziele und Verpflichtungen sowie der Aspekt Kapazitätserhöhung zu berücksichtigen.

• NE: Einbezug der Kantone in die Planung von STEP.

• SPS: Alle Projekte von STEP sind bereits jetzt zu definieren, inkl. Finanzierung. Die Projektliste ist ausgehend von Art. 10 ZEBG weiterzuentwickeln und nach nachvollziehbaren Kriterien zu priorisieren, diese muss in den Regionen gut abgestützt sein.

• Städteverband: Unter Einbezug der kantonalen und kommunalen Ebene ist eine verbindliche Langfristplanung zu erarbeiten.

• SAB, SGV, VAP: Vermisst verkehrsträgerübergreifende Gesamtsicht, d.h. analoges Entwicklungsprogramm Strasse 2030.

• VöV, Pro Bahn, BLS, Naturfreunde Schweiz, Komitee Pro Wisenberg, HK BS/BL: Stärkere Berücksichtigung Güterverkehr.

• VöV: Integrierter Netznutzungsplan Personen-/Güterverkehr.

Frage 8: Wie beurteilen Sie den vorgeschlagenen Ausbauschritt 2025?

a) Sind Sie mit Zielen des Ausbauschrittes 2025 einverstanden?

Grundtenor

Der Grossteil der eingegangenen Stellungnahmen (51 von 66) zu dieser Frage ist mit den Zielsetzungen des Ausbauschritts 2025 einverstanden. Nicht oder nur teilweise einverstanden sind 15 Vernehmlassungsteilnehmende. Die Einwände betreffen den zu geringen Umfang und die ungenügende Berücksichtigung des Güterverkehrs im Ausbauschritt 2025.

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben insgesamt 51 Teilnehmer, davon die KöV und 15 Kantone (BE, LU, UR, SZ, GL, ZG, SO, BS, BL, GR, AG, TI, VD, GE, JU) , 5 Parteien (CVP, FDP, SPS, Grüne, GLP), 1 Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 4 Dachverbände der Wirtschaft (econo-