Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/115: Teilrevision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts) · 59 Seiten

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Allgemeiner Teil

1 Reformgeschichte

1.1 Bestrebungen zur Revision des Haftpflichtrechts

Zwischen 1988 und 1991 erarbeitete eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzte Studienkommission einen Bericht mit 102 Thesen für eine Gesamtrevision des Haftpflichtrechts. Gestützt darauf verfassten die Professoren Pierre Widmer und Pierre Wessner einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts. Sie legten diesen 1999 vor, zusammen mit einem ausführlichen erläuternden Bericht1.

Vorrangiges Ziel des Vorentwurfs war die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts, namentlich mit Blick auf die Voraussetzungen und die Wirkungen der Haftung sowie das Verhältnis von Haftung und Versicherung. Ferner kodifizierte der Vorentwurf verschiedene Grundsätze, welche die Anerkennung von Lehre und Rechtsprechung gefunden hatten, und er trat für die Streichung gegenstandslos gewordener Bestimmungen ein. Konstitutiv für den Vorentwurf waren schliesslich gewisse materiellrechtliche Neuerungen, so beispielsweise die Verlängerung der Verjährungsfrist von heute einem Jahr (relative Frist) bzw. zehn Jahren (absolute Frist) auf neu drei bzw. zwanzig Jahre.

Im Oktober 2000 ermächtigte der Bundesrat das EJPD, den Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken, explizit ohne sich politisch zu Inhalt und Opportunität der Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassung dauerte bis April 2001. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stand dem Revisionsvorhaben zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Bei den meisten der vorgeschlagenen Neuerungen zeichnete sich hingegen kein Konsens ab. Befürchtet wurde hauptsächlich, dass es mit dem vorgeschlagenen neuen Haftpflichtrecht zu einer für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädlichen Verschärfung der Haftung käme2.

Im Januar 2004 beschloss der Bundesrat, die Revision des Haftpflichtrechts nicht ins Gesetzgebungsprogramm 2004–2007 aufzunehmen.

1.2 Wiederaufnahme der Revision des Haftpflichtrechts?

Am 11. Oktober 2007 reichte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats die Motion 07.3763 "Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht" ein. Verlangt wird darin, die Verjährungsfristen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche noch durchsetzbar sind. Hintergrund dieser Motion war die im Zusammenhang mit Langzeitschäden, insbesondere wegen Asbest, gemachte Feststellung, dass nach geltendem Recht ausservertragliche Haftpflichtansprüche verjähren können, bevor der Geschädigte den erlittenen Schaden bemerkt. Die Motion wurde am 12. März 2008 vom Nationalrat und am 2. Juni 2008 vom Ständerat einstimmig überwiesen.

In der Folge erarbeitete das EJPD ein Aussprachepapier zuhanden des Bundesrats betreffend das weitere Vorgehen in Bezug auf die Revision des Haftpflichtrechts. Am

1 Vorentwurf und Erläuternder Bericht sind im Internet veröffentlicht unter: www.bj.admin.ch/ content/bj/de/home/themen/wirtschaft/gesetzgebung/abgeschlossene_projekte/haftplicht.html.

2 Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind im Internet veröffentlicht unter: www.bj.admin.ch/ content/bj/de/home/themen/wirtschaft/gesetzgebung/abgeschlossene_projekte/haftplicht.html.