Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/12: Patentanwaltsverordnung · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Zulassung beim EPA sind dies Angaben, welche ebenfalls die patentanwaltliche Tätigkeit in der Schweiz sowie die Eintragung in der Liste der beim EPA zugelassenen Vertreter nachweisen. Das IGE erhält die Kompetenz, bei unvollständigen Unterlagen oder bestehenden Zweifeln an deren Richtigkeit, nötigenfalls zusätzliche Informationen bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller, bei den Aufsichtspersonen oder bei anderen Stellen einzuholen. Das IGE betrachtet einen Antrag auf Eintragung erst dann als gestellt, wenn die Eintragungsgebühr beim IGE einbezahlt wurde. Sind die Bedingungen für eine Eintragung nicht erfüllt, weist das IGE das Gesuch um Eintragung ab. Gegen die Abweisung kann Beschwerde geführt werden.