Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Grundzüge der Vorlage

Schwerpunkt 2: Ressourcen effizient nutzen und nachhaltigen Konsum fördern

2.1 Steigerung der Rohstoff- und Ressourceneffizienz: Um die Ziele im Bereich

des stofflichen Umweltschutzes zu erreichen, soll nicht die Produktion eingeschränkt, sondern mit der Einführung von befristeten Ressourceneffizienzbeiträgen die Umweltauswirkungen pro produzierter Einheit reduziert werden. Die Ressourceneffizienzbeiträge bauen auf den bisherigen Ressourcenprogrammen auf, verursachen jedoch einen geringeren administrativen Aufwand für Bund und Kantone. Weitere Ansatzpunkte sind Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die bessere Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und – in Abstimmung mit den Entwicklungen in der EU – die Wiederverwertung von Protein aus tierischen Nebenprodukten.

2.2 Erhaltung des fruchtbaren Kulturbodens: Die landwirtschaftlich genutzte

Fläche ist die zentrale Ressource für die landwirtschaftliche Produktion und die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Insbesondere in tieferen Lagen gehen nach wie vor grosse Flächen aufgrund der starken Ausdehnung der Siedlungsflächen verloren. Um dem entgegenzuwirken, ist ein koordiniertes Vorgehen im Bereich der Raumplanungs-, Wald- und Agrarpolitik notwendig. Ansatzpunkte im Bereich der Agrarpolitik sind insbesondere der Ausschluss der Bauzonenflächen von den Direktzahlungen und die Einführung des Behördebeschwerderechts des BLW gegen die Zuweisung von Fruchtfolgeflächen in eine Bauzone.

2.3 Verstärkung des Klimaschutzes: Das BLW erarbeitet derzeit unter breiter

Mitwirkung externer Kreise eine Klimastrategie für die Landwirtschaft. Mögliche Ansatzpunkte sind beispielsweise eine optimierte Fütterung, eine reduzierte Bodenbearbeitung und die Produktion und Nutzung alternativer Energie zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

2.4 Förderung der Biodiversität: Die bisherigen Instrumente zur Förderung der

Biodiversität sollen zielgerichtet weiterentwickelt werden. Die Anreize für qualitativ hochwertige Flächen sollen ausgebaut, Biodiversitätsbeiträge auf das Sömmerungsgebiet ausgedehnt und der Vollzug von LwG und dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) im Bereich der Biodiversität effizienter gestaltet werden.

2.5 Stärkung der umwelt- und tierfreundlichen Produktionsformen: Die beste-

henden Programme zur Förderung des biologischen Landbaus und der integrierten Produktion sollen weitergeführt werden. Gleiches gilt für die bewährten Tierwohlprogramme. Die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion soll verstärkt gefördert werden. Damit wird auch die Qualitätsstrategie unterstützt.

2.6 Entwicklung nachhaltiger Konsummuster: Eine langfristig nachhaltige Ent-

wicklung der landwirtschaftlichen Produktion kann nur gewährleistet werden, wenn die Konsumenten auch nachhaltig erzeugte Produkte, insbesondere saisongerechte Produkte aus der Region, nachfragen. Um Verbesserungen bezüglich des nachhaltigen Konsumverhaltens zu bewirken, soll die Kundeninformation in diese Richtung weiterentwickelt und weitere Ansätze geprüft werden. Zudem sind die wissenschaftlichen Grundlagen für eine um-