Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Schwerpunkte der Agrarpolitik 2014-2017

fassende Nachhaltigkeitsbeurteilung der Produkte (z.B. Ökobilanzierung) zu verbessern.

Schwerpunkt 3: Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken

3.1 Förderung der regionalen Entwicklung: Die heutigen Strukturverbesserungsmassnahmen und die Projekte zur regionalen Entwicklung sollen weitergeführt werden. Dabei sollen die sich bietenden Synergien mit den anderen Akteuren im ländlichen Raum noch verstärkt genutzt werden.

3.2 Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Paralandwirtschaft: Die bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Strukturverbesserungsmassnahmen sollen weitergeführt und im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sollen angepasste Lösungen für die Landwirtschaft und insbesondere den Agrotourismus entwickelt werden.

3.3 Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft: Die Landwirtschaft trägt durch die flächendeckende Bewirtschaftung wesentlich zum Landschaftsbild und dem Wert der Landschaft in der Schweiz bei. Die Leistung soll künftig einerseits mit den Kulturlandschaftsbeiträgen sichergestellt werden. Diese bezwecken in erster Linie die Offenhaltung der Kulturlandschaft (inkl. Sömmerungsgebiet). Mit dem neuen Instrument der Landschaftsqualitätsbeiträge sollen anderseits spezifische landschaftspflegerische Leistungen der Landwirtschaft gefördert werden. Da Landschaft wesentlich auf gesellschaftlicher Wahrnehmung basiert und vielfältige Ansprüche an die Landschaft bestehen, sind die Regionen und Kantone bei Erarbeitung der Landschaftsziele und vertraglichen Bestimmungen einzubeziehen. Für die Landschaftsqualitätsbeiträge ist eine Kofinanzierung durch die Kantone vorgesehen.

Schwerpunkt 4: Innovation und Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft fördern

4.1 Verbesserung der Innovation und Kooperation entlang der Wertschöpfungskette: Projekte, die darauf abzielen, die Wertschöpfung entlang der Kette zu verbessern, sollen mit Beiträgen unterstützt werden können. Die Beiträge sollen den Charakter einer Anschubfinanzierung haben, d.h. sie sind befristet und die Projekte müssen in absehbarer Zeit selbsttragend werden. Zudem hat sich die Trägerschaft des Projekts selber massgeblich an den Kosten zu beteiligen.

4.2 Förderung der Pachtlandarrondierung: Das Potenzial zur Kostensenkung mittels Pachtlandarrondierungen und virtuellen Flurbereinigungen wird trotz bestehenden Fördermöglichkeiten nur beschränkt genutzt. Die Bestimmungen des Pachtrechts sollen so angepasst werden, dass die Umsetzung solcher Vorhaben erleichtert und damit eine effizientere Bewirtschaftung ermöglicht wird.

4.3 Die Faktoren zur Berechnung der Standardarbeitskräfte (SAK) sollen gemäss den technischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre angepasst werden. Dadurch ergibt sich eine höhere Eintretensschwelle für die Direktzah-