Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Grundzüge der Vorlage

erachtet es die BeKo als unabdingbar, dass das «Schoggigesetz» beibehalten wird. Es ermöglicht eine Kompensierung der beachtlichen Preisdifferenz, die bei landwirtschaftlichen Rohstoffen zwischen der EU und der Schweiz besteht. Im Falle eines WTO-Abkommens oder eines FHAL würde dieses Instrument hinfällig.

1.9 AP 14-17 und aussenhandelspolitische Projekte; mögliche Begleitmassnahmen

Im Hinblick auf ein FHAL&GesA mit der EU und auch auf einen Abschluss der Doha-Runde der WTO wurden bereits wichtige Grundlagen für Begleitmassnahmen erarbeitet. Eine vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe hat mögliche Begleitmassnahmen vorgeschlagen80. Sie hat dafür vier Ziele definiert:

- die Stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft gezielt unterstützen;

- die Marktposition sichern und ausbauen;

- die Standortbedingungen und damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und

- mit befristeten Massnahmen den Übergang sozialverträglich gestalten.

Basierend auf dem Bericht der Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen wird im EVD unter Einbezug des EFD ein Gesamtkonzept erarbeitet. Die vier Ziele werden dabei grundsätzlich beibehalten. Die Begleitmassnahmen werden zurzeit weiter konkretisiert, wobei zwischen permanenten und temporären Massnahmen unterschieden wird. Im Rahmen der Massnahmen zur Qualitätsstrategie (vgl. 2.1.2) werden bereits erste Überlegungen der Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen in diese Unterlage aufgenommen. Mit dem Einrichten einer Bilanzreserve81 hat das Parlament ausserdem bereits zusätzliche Mittel für Begleitmassnahmen vorgesehen.

Es ist momentan nicht absehbar, ob und wann ein Abkommen im Rahmen der WTO Doha-Runde oder mit der EU über eine Marktöffnung im Agrarbereich abgeschlossen wird bzw. in Kraft tritt (vgl. 1.1.2). Folglich ist auch nicht absehbar, wie weit erste Implementierungsschritte spürbare Auswirkungen auf den Grenzschutz hätten. In der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage wird darum davon ausgegangen, dass in der Zeit von 2014 bis 2017 internationale Abkommen im Agrarbereich zwar in Kraft treten können, jedoch noch keine grossen Auswirkungen auf den Grenzschutz haben.

Ein stärkerer Grenzschutzabbau in der Periode bis 2017 aufgrund eines aussenhandelspolitischen Abkommens würde in einer separaten Vorlage behandelt. Dabei wären zwei Handlungsachsen zu unterscheiden.

80 Begleitmassnahmen zu einem Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich, Bericht der AG Begleitmassnahmen zuhanden des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Juli 2009, Internet: www.blw.admin.ch/Thema Agrarpolitik, Freihandel Schweiz-EU.

81 BBl 2010 4319