Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 125Fedlex · Vorlage
Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
neuer Rechtsgrundlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Eine Überprüfung wird dann sinnvoll, wenn sich das Volatilitätsrisiko mit der Öffnung der Märkte erhöht.
Die Marktentwicklungen und das Wirtschaftsgeschehen sowie die Herausforderungen, die sie für die Schweizer Landwirtschaft bedeuten können, müssen jedoch sehr genau verfolgt werden. Da das Risikomanagement in erster Linie in der Verantwortung der Akteure der Ernährungsbranche liegt, wäre es angebracht, dass auch sie Überlegungen zu diesem Thema anstellen und sich die möglichen Auswirkungen vor Augen führen, um Strategien zu entwickeln, wie man ihnen begegnen kann. Nicht alle Tätigkeitsbereiche und Betriebstypen sind von den klimatischen und saisonalen Schwankungen und der Preisvolatilität an den Märkten gleichermassen betroffen.
2.2.1.3 Nachhaltiger Konsum
In der Schweiz entspricht die landwirtschaftliche Produktion bereits weitgehend den Erwartungen der Bevölkerung. Was den Umwelt- und den Tierschutz angeht, werden hohe Anforderungen an den Landwirtschaftssektor und seine Erzeugnisse gestellt. Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) trägt zur hohen Qualität der Lebensmittel und zur Erfüllung der Konsumentenerwartungen in Sachen Ökologie bei. Es wurden öffentlich-rechtliche Kennzeichnungen für den Biolandbau und für Bergprodukte sowie für typische Erzeugnisse einer Ursprungsregion (GUB und GGA) definiert und geschützt, die eine gute Konsumenteninformation gewährleisten. Zudem ist neben der Förderung von öffentlich-rechtlichen Kennzeichnungen ein Teil des Budgets, das in die Absatzförderung von Agrarprodukten fliesst, für private Qualitätslabels bestimmt (IP-Suisse, Suisse Garantie, regionale Marken). Ausserdem ermöglicht Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetztes, dass – unter der Voraussetzung, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden – für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration erlassen, ihre Einfuhrzölle erhöht oder ihr Import verboten werden. Beispiele für die Konkretisierung dieses Artikels ist die Kennzeichnung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden für Eier und Kaninchenfleisch aus Käfighaltung oder der Vermerk «kann mit Hormonen erzeugt worden sein».
Neben dem Landwirtschaftsgesetzt ist auch das Konsumenteninformationsgesetz (KIG)93 ein effizientes Instrument für die Warendeklaration, sofern sie im Interesse der Konsumenten liegt und sie auf die wesentlichen Eigenschaften der Waren begrenzt ist. Es beruht auf dem Mechanismus einer privatrechtlichen Vereinbarung, die namentlich eine Deklaration der Produktionsmethode bei Frischgemüse und frischen Beeren mit sich bringt. Artikel 4 KIG ermächtigt den Bundesrat, subsidiär Form und Inhalt einer Deklaration durch Verordnung zu regeln, wenn zwischen Wirtschaftskreisen und Konsumentenorganisationen keine Vereinbarung zustande gekommen ist. Ein vielversprechendes Beispiel ist die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten94.
93SR 944.0