Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, Ausnützungsvorschriften für Zollkontingentsanteile flexibler zu gestalten und Zollkontingente wieder vermehrt nach Kriterien einer Inlandleistung zu verteilen. Die Produzentenvertreter in der Arbeitsgruppe machen ihre Unterstützung für die teilweise Berücksichtigung der Inlandleistung jedoch davon abhängig, dass eine Änderung des Importsystems keine Reduktion der finanziellen Bundesmittel zu Gunsten der Landwirtschaft zur Folge haben darf. Eine autonome Senkung der Ausserkontingentszollansätze oder ein Einzollsystem als Alternative zu Zollkontingenten werden von den Vertretern des Schweizer Fleisch-Fachverbandes in zweiter Priorität gefordert. Diese Massnahmen lehnen die Produzentenvertreter dezidiert ab.
Einstufung der Qualität
Gestützt auf Art. 49 Abs. 2 LwG hat der Bundesrat die Einstufung der Qualiät für Lebendtiere und alle geschlachteten Tiere mit wenigen Ausnahmen (unter anderem Hausschlachtungen, Schlachtungen für den privaten Eigenkonsum) obligatorisch erklärt. Als verbindliches Beurteilungssystem gilt die sogenannte CH-TAX, nach der die Fleischigkeit und der Ausmastgrad (Fettgewebe) von Tieren der Rindvieh-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung optisch bestimmt werden. Für Schweine ist die Messung des Magerfleischanteils mit technischen Geräten, welche das BLW zugelassen hat, vorgeschrieben. Um eine möglichst objektive Bestimmung der Qualität sicherzustellen, stuft eine unabhängige Organisation in den rund 30 grössten Schlachtbetrieben Schlachtköper und auf den öffentlichen Märkten die aufgeführten Tiere ein. Der Auftrag für eine derartige neutrale Qualitätseinstufung wurde nach den WTO-Regeln öffentlich ausgeschrieben. Seit 1999 hat Proviande dieses Mandat (Art. 49 Abs. 2 Bst. b und Art. 51 Abs. 1 Bst. c LwG).
Die parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat in ihrem Synthesebericht über die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen vom 10. Juni 2009107 das Vertragsverhältnis zwischen dem BLW und Proviande wie folgt beschrieben: "Dort werden die gegebenen Möglichkeiten, wettbewerbsrechtliche Verfahren anzuwenden, genutzt und die angewendeten Kontroll- und Überwachungsmechanismen sind zweckmässig und griffig."
Überwachung des Marktgeschehens
Proviande ist vom BLW beauftragt, öffentliche Märkte für Tiere der Rindvieh- und Schafgattung zu bezeichnen und zu überwachen (Art. 51 Abs. 1 Bst. b LwG). Auch dieser Auftrag wird periodisch nach WTO-Regeln öffentlich ausgeschrieben. Jährlich gibt es rund 750 Grossviehmärkte, 280 Kälbermärkte und 330 Schafmärkte. Zwecks Förderung der Attraktivität der öffentlichen Märkte hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2007 bestimmt, dass im Grundsatz nur Märkte mit durchschnittlich mindestens 50 Tieren pro Markttag in das Jahresmarktprogramm aufgenommen werden.
Mitarbeitende von Proviande bestimmen auf den öffentlichen Märkten die Handelsklasse (Fleischigkeit und Fettgewebe) der aufgeführten Tiere. Anschliessend werden die Tiere unter den anwesenden Händlern versteigert. Die Zahl der ersteigerten Tiere gilt als Kriterium zur Bemessung einer Inlandleistung und ist massgebend für die
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