Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Landwirtschaftsgesetz

für innovative Projekte zur sinnvollen Verwertung der Wolle im Inland und für das Sammeln, Sortieren und Waschen der inländischen Schafwolle zur Verfügung. Im Rahmen innovativer Projekte werden beispielsweise Isolationsmatten, Bettinhalte oder Textilien mit Schafwolle hergestellt.

Tierseuchengesetz

Gestützt auf Art. 62 Abs. 1 TSG kann der Bund im Zusammenhang mit den zur Ausrottung von BSE (Bovine spongiforme Enzephalopathie) angeordneten Entsorgungsmassnahmen im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukte (TNP) leisten. Dieser Gesetzesartikel bildet seit 2004 die Grundlage für die Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten108. Mit dem Verfütterungsverbot von tierischen Eiweissen an Nutztiere infolge der BSE wurde eine derart kostentreibende Auflage verordnet, dass der Bund sich seither an den zusätzlichen Kosten beteiligt. Gegen 50 Millionen Franken pro Jahr werden für die Entsorgung der TNP ausgerichtet. Die Finanzierung dieser Ausgaben konnte in der AP 2007 mit den zusätzlichen Erlösen aus der Versteigerung von Zollkontingenten von Fleisch begründet werden. Weil die Ausrichtung von Entsorgungsbeiträgen an die korrekten Meldungen der Tierhalter und Tierhalterinnen an die Tierverkehr-Datenbank gekoppelt ist, trägt sie ausserdem viel zur guten Meldedisziplin und folglich zum hohen Stand der Rückverfolgbarkeit bei.

In der Schweiz und in der EU sind Diskussionen in Gang gekommen, die wertvollen tierischen Nebenprodukte wieder einer ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Wiederverwertung in der Fütterung zuzuführen. Der politische Druck auf eine Lockerung des Verfütterungsverbotes steigt. In der EU ist in den kommenden Jahren eine schrittweise Wiedereinführung von TNP in der Fütterung von Schweinen und Geflügel möglich. Allerdings dürften TNP von Schweinen und Geflügel jeweils nur an die andere Tierart verfüttert werden. Diese Restriktion hat zur Folge, dass TNP nach Tierarten getrennt gesammelt und aufbereitet werden müssten. Diese Warenflusstrennung führt zu zusätzlichen Kosten. Es ist damit zu rechnen, dass mittel- bis langfristig das Verfütterungsverbot mit flankierenden Restriktionen und Anforderungen in der EU gelockert wird. Die Schweiz muss sich an der Situation in der EU orientieren. Ein Alleingang der Schweiz würde die mit der EU vertraglich vereinbarte Äquivalenz bei den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Frage stellen.

Das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates109 wurde am 2. Dezember 2009 überwiesen. Der geforderte Bericht des Bundesrates zu Handen des Parlaments wird voraussichtlich nach der Vernehmlassung verabschiedet. Allfällige Auswirkungen auf Artikel 62 TSG können in die Botschaft zur AP 14-17 einfliessen.

108 SR 916.407

109 09.3981 Po der Finanzkommission des Nationalrates, Entsorgungsbeiträge für Rinder und Kleinvieh (Massnahmen BSE), 13. November 2009.