Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 131Fedlex · Vorlage
Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
15 Rp./kg betragen. Der Bundesrat kann diese Zulage unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung und nach Massgabe der bewilligten Kredite anpassen.
Das Parlament hat den Kredit für Zulagen in der Milchwirtschaft für 2011 auf 292 Millionen Franken festgelegt. Mit diesem Kredit kann für 1,725 Mio. t verkäste Milch eine Zulage von 15 Rp./kg ausgerichtet werden (259 Millionen Franken). Ferner wird aus diesem Kredit ebenfalls die Zulage für Fütterung ohne Silage finanziert.
Abbildung 38
Käseproduktion in der Schweiz 2004-2010
200'000
180'000
160'000
140'000
120'000
100'000
80'000
60'000
40'000
20'000
0
2004 2005 2006 2007 2008 20092010
Quelle: TSM
Zulage für Fütterung ohne Silage
Das Parlament beschloss im Rahmen der AP 2011 eine unbefristete Weiterführung der Zulage für Fütterung ohne Silage. Die Zulage für Fütterung ohne Silage unterstützt die einmalige Positionierung der aus Rohmilch hergestellten Käsespezialitäten. Als Rohstoff für solchen Käse kann nur Milch von Kühen verwendet werden, denen keine Silage gefüttert wurde. Gleich wie bei der Zulage für verkäste Milch hat das Parlament eine spezielle Bestimmung in Artikel 39 Absatz 3 LwG eingefügt. Gestützt darauf muss die Zulage für Fütterung ohne Silage während der Periode 2008-2011 grundsätzlich 3 Rp./kg betragen. Der Bundesrat kann diese Zulage ebenfalls unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung und nach Massgabe der bewilligten Kredite anpassen. Bislang hat er dies jedoch nicht beschlossen. Im Jahr 2011 wird für schätzungsweise 1,1 Mio. t verkäste Milch eine Zulage für Fütterung ohne Silage ausgerichtet (33 Millionen Franken).
Ausrichtung von Zulagen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte 2010 die Angemessenheit und Rechtmässigkeit der Aufsicht des BLW im Bereich Milchwirtschaft. Sie kam unter