Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Verteilung der Zollkontingente von Fleisch

Die vom EVD beauftragte Arbeitsgruppe Importsystem Fleisch hat Vorschläge zur Optimierung erarbeitet112. Die interessierten Kreise können gleichzeitig zur Vernehmlassung zur AP 14-17 Stellung zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe nehmen. Diese würden eine Gesetzesänderung bedingen (Kapitel 4.3 des Berichts).

Einstufung der Qualität und Überwachung des Marktgeschehens auf öffentlichen Märkten

Die Bestimmungen zur Einstufung der Qualität und zur Überwachung des Marktgeschehens auf öffentlichen Märkten nach den Artikeln 49 und 51 Absatz 1 Buchstabe b und c LwG haben sich grundsätzlich bewährt. Im Zusammenhang mit den Kälbermärkten sind jedoch Änderungen auf Verordnungsstufe in Betracht zu ziehen. Überprüft werden muss insbesondere der Ablauf der Kälbermärkte sowie grundsätzlich die Notwendigkeit von Kälbermärkten.

Ö Änderung der Schlachtviehverordnung

Höchstbestände

Die Verfütterung von Nebenprodukten von Metzgerei- und Schlachtbetrieben und Speiseabfällen an Schweine ist seit dem 1. Juli 2011 in der Schweiz verboten. Damit wird die Äquivalenz zwischen den veterinärrechtlichen Bestimmungen der Schweiz und der EU sichergestellt. Die bisherige Kompetenz des Bundesrates, Ausnahmebewilligungen bei den Höchsttierbeständen für Betriebe mit Verfütterung von Nebenprodukten von Metzgerei- und Schlachtbetrieben zu gewähren, kann gestrichen werden. Die Ausnahmemöglichkeit für Betriebe mit Verfütterung von Nebenprodukten aus Milch- und Lebensmittelverarbeitungsbetrieben bleibt unverändert bestehen. Welche tierischen Nebenprodukte in Zukunft noch verfüttert werden dürfen, bleibt weiterhin im Tierseuchengesetz und in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) geregelt.

Ö Änderung von Art. 46 Abs. 3 Bst. b LwG

Marktentlastungsmassnahmen Fleisch und Eier

Marktentlastungsmassnahmen bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen sollen für Fleisch beibehalten werden (Art. 50 Abs. 1 LwG). Insbesondere Angebotsspitzen beim Kalbfleisch im Frühling können damit weiterhin noch etwas abgedämpft werden. Vorgesehen sind rund 4 Millionen Franken pro Jahr, welche für die Entlastungsmassnahmen zur Verfügung stehen.

Die Verwertungsmassnahmen für den Eiermarkt wurden im Jahre 2002 von der ETH analysiert113. Die Studie attestierte den Aufschlags- und Verbilligungsaktionen eine gewisse stabilisierende Wirkung auf die Produzentenpreise. Auf dem Eiermarkt ist der Nachfragerückgang, insbesondere nach Ostern, sehr deutlich. Es ist zweckmässig, mit Finanzmitteln von maximal 2 Millionen Franken pro Jahr den Eiermarkt in

112 Der Bericht ist publiziert auf www.blw.admin.ch / Dokumentation / Publikationen / Berichte

113 Koch B. und Rieder P. (2002): Staatliche Marktinterventionen unter besonderer Berücksichtigung vertikaler Vertragsproduktion. 4. Teil: Eiermarktanalyse. ETH Zürich.