Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Grundzüge der Vorlage

neuer Erkenntnisse und Beurteilungsmethoden neu beurteilt und wenn nötig Bewilligungen mit neuen Bestimmungen wie Anwendungsbeschränkungen und Abstandsauflagen verknüpft. Ein Schwerpunkt in diesem Überarbeitungsprogramm ist der Gewässerschutz. Das Überarbeitungsprogramm bei der Zulassung von PSM wird zu einer Reduktion der zugelassenen Mittel und bei einigen zugelassenen Mitteln zu verschärften Auflagen zum Schutz der Gewässer führen. Dadurch wird sich der Eintrag von PSM in Grund- und Oberflächengewässer reduzieren.

Die Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N)15 verlangt ein Konzept, um die Luftreinhalteziele zu erreichen und die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt bei allen Luftschadstoffen einzuhalten. Dabei ist zu prüfen, ob Änderungen der Zielvorgaben aus umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen erforderlich sind. Das Konzept soll die bisher getroffenen lufthygienischen Massnahmen im Hinblick auf ihre Zieleffizienz evaluieren und die zu ergreifenden Massnahmen insbesondere auf die Schadstoffe Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Feinstaub und Ammoniak aufzeigen und bewerten. Der Bericht ist in Erarbeitung.

Gegenwärtig werden im Auftrag des Bundesrates die vorhandenen Vollzugshilfen im Bereich baulicher und stofflicher Umweltschutz in der Landwirtschaft aktualisiert und eine umfassende, modulartig aufgebaute Vollzugshilfe erstellt. Der Bundesrat verlangte im Bericht über die Reduktion der Umweltrisiken von Düngern und Pflanzenschutzmittel die Verbesserung des Vollzugs des bestehenden Umweltrechts anstelle der Einführung von Lenkungsabgaben. Mit dem Modul „Baulicher Umweltschutz“ wurde im Januar 2011 das erste von fünf Modulen publiziert. Die neue Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft wird den Vollzug des Umweltrechts in den Kantonen vereinheitlichen. Dadurch wird sich die Frage akzentuieren, in welchen Bereichen der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) diesen Vollzug lediglich unterstützen bzw. über das Umweltrecht hinausgehen soll.

1.1.1.2.3 Raumplanung

Die Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland sind ungelöste Probleme der schweizerischen Raumplanung. Die Eidgenössische Initiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ nimmt sich dieser Problematik an. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass sich die Ziele des Volksbegehrens erreichen lassen, ohne dass dafür die Verfassung geändert werden müsste. Als nicht zielführend erachtet er insbesondere die Übergangsbestimmung der Landschaftsinitiative. Diese sieht vor, die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren ab der allfälligen Annahme an der Urne nicht mehr zu vergrössern. Dieses generelle Moratorium für neue Bauzonen würde den regional unterschiedlichen Verhältnissen jedoch nicht gerecht. Es würde tendenziell jene Kantone belohnen, die bereits heute über zu grosse Bauzonen verfügen und jene bestrafen, die in der Vergangenheit sorgfältig und bedarfsgerecht geplant haben.

15 00.3184 Mo UREK-N, Konzept betreffend Lufthygienische Massnahmen des Bundes, 17. April 2000.