Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Feinjustierung der Instrumente („tailoring“) erreicht werden können131. Um eine möglichst hohe Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen zu erreichen, muss ein klarer Bezug zwischen den Zielen und den eingesetzten Instrumenten hergestellt werden. Deshalb soll mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem jede gemeinwirtschaftliche Leistung gemäss Art. 104 BV mit einem spezifischen Direktzahlungsinstrument gefördert werden. Folgende Beiträge sind vorgesehen:
• Kulturlandschaftsbeiträge
• Versorgungssicherheitsbeiträge
• Biodiversitätsbeiträge
• Landschaftsqualitätsbeiträge
• Produktionssystembeiträge
• Ressourceneffizienzbeiträge
• Anpassungsbeiträge
Die Bezeichnung der Instrumente ist so gewählt, dass dadurch deren primäre Zielsetzung zum Ausdruck kommt. Es ist jedoch klar, dass ein bestimmtes Instrument auch auf die anderen Ziele wirkt bzw. die Erreichung eines Ziels auch von den anderen Massnahmen beeinflusst wird.
Mit der klaren Zielausrichtung der Instrumente können Zielkonflikte minimiert und die Effizienz der eingesetzten Mittel erhöht werden. Eine transparentere und objektivere Zuordnung der finanziellen Mittel auf die verschiedenen Instrumente im politischen Prozess wird damit erleichtert und die Kommunizierbarkeit der Direktzahlungen gegenüber der Bevölkerung verbessert.
Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen gilt weiterhin die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Strukturelle und soziale Eintretens- und Begrenzungskriterien stellen sicher, dass die Direktzahlungen an bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe ausgerichtet werden. Abbildung 39 gibt eine Übersicht über das weiterentwickelte Direktzahlungssystem.
131 OECD (2008): Synthesis Report: Policy Design and Implementation. Paris.