Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Direktzahlungen (3. Titel LwG)
tungen bestanden insgesamt nur punktuelle Anreize als Nebeneffekte allgemeiner Direktzahlungen, wie der Beiträge für Rebbau in Terrassen- oder Hanglagen, oder ökologischer Direktzahlungen, wie des Beitrags für Hochstamm-Feldobstbäume. Diese indirekte Förderung vermag aber den Verlust an landschaftlicher Vielfalt nicht aufzuwiegen. Vorwiegend ästhetisch begründete Landschaftsleistungen konnten hingegen nicht unterstützt werden (beispielsweise Wytweiden, Bergackerbau, Kastanienselven, Erholungslandschaften).
Handlungsbedarf und Konzept
Diese Lücke war auch ein Grund für wiederholt postulierte Forderungen, ein entsprechendes Instrument einzuführen, dies insbesondere auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur AP 2011.
Zwar bestehen in vielen Gemeinden und Regionen landschaftliche Zielsetzungen wie beispielsweise Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK). Darauf ausgerichtete Massnahmen im Bereich Landwirtschaft wurden jedoch vielfach nicht umgesetzt, weil entsprechende Leistungen nicht mit Beiträgen gefördert werden konnten.
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Vielfalt der Kulturlandschaft gefördert bzw. dem Verlust der Landschaftsvielfalt entgegen gewirkt werden. In Zukunft werden auf regionale Initiative hin qualitative Landschaftsleistungen gezielt unterstützt. Dabei soll an bestehende Konzepte angeknüpft werden, damit entsprechende Massnahmen ohne grossen zusätzlichen Planungsaufwand umgesetzt werden können.
Die Kantone erhalten die Möglichkeit, in eigener Initiative Landschaftsentwicklungsziele und Massnahmen festzulegen, diese auf den Landwirtschaftsflächen zu konkretisieren und mit Bewirtschaftern vereinbarte Leistungen massgeschneidert zu fördern. Die Ausrichtung auf regionale Bedürfnisse bietet Gewähr dafür, dass die landschaftliche Vielfalt in der Schweiz erhalten bleibt. Über ergebnisorientierte Anreize kann die Landschaftspflege gleichzeitig zu einem wählbaren zusätzlichen Produktionszweig der Landwirtschaft werden.
Pilotprojekte
Da es sich um eine regionalisierte Beitragsart handelt, die auf Projekten basieren soll, ist es unabdingbar, das Beitragskonzept zu testen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Verordnung bzw. entsprechender Vollzugshilfen hat das BLW deshalb in ausgewählten Regionen Pilotprojekte lanciert. Ziel ist es, das Instrument an Standorten mit unterschiedlichen Voraussetzungen für Landschaftsentwicklung zu testen.
Förderung landschaftlicher Vielfalt
Landschaftsqualitätsbeiträge ermöglichen die gezielte Pflege traditioneller Kulturlandschaften und die nachhaltige Gestaltung neuer Landschaften. Sie tragen dazu bei, die regional spezifischen Ansprüche der Bevölkerung an ihre Umgebung zu erfüllen und über die Berücksichtigung spezifischer, regionaler Gegebenheiten die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu erhalten.
Den Landschaftsqualitätsbeiträgen liegen folgende Prinzipien zugrunde: