Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 175Fedlex · Vorlage

Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Mit der Überführung der heutigen tierbezogenen Beiträge mit Förderlimite zu flächenbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträgen mit Mindesttierbesatz kann die negative Rückkopplung mit den Märkten aufgrund der durch die Tierbeiträge verursachten Intensivierung reduziert werden. Der Abfluss eines Teils der Direktzahlungen in die nachgelagerten Sektoren wird dadurch reduziert und es bleibt mehr Geld bei den Landwirten selber. Durch eine standortgerechte Nutzungsintensität, die das vor Ort vorhandene natürliche Produktionspotenzial optimal ausnutzt, kann der teilweise überhöhte Nährstoffeintrag, der einen Rückgang der Artenvielfalt zur Folge hat, und die Eutrophierung sensibler Ökosystemen insbesondere im Voralpengürtel reduziert werden. Der unternehmerische Entscheid der Landwirte, welche Tiere auf dem Grünland in welcher Intensität gehalten werden, gewinnt an Bedeutung. Auf einzelbetrieblicher Ebene kann aufgrund des besseren Erlös-Kostenverhältnisses flächenbezogener Direktzahlungen der Gewinn aus der tierischen Produktion gesteigert werden. Mit einem abgestuften Mindesttierbesatz würden diese Vorteile nur teilweise zum Tragen kommen. Zudem wäre ein so ausgestalteter Beitrag unvereinbar mit den Green Box-Kriterien der WTO.

Den Bewirtschaftungserschwernissen im Berg- und Hügelgebiet wird auch künftig im heutigen Umfang Rechnung getragen.

Die relative Attraktivität des Ackerbaus und der Dauerkulturen gegenüber Grünland wird erhöht und der Ackerbau sowie die Dauerkulturen generell gestärkt. Mit der Reduktion des Grenzschutzes für Brotgetreide werden die Verzerrungen beim Grenzschutz von Getreide reduziert, was insgesamt zu einer Stärkung der Futtergetreideproduktion führt.

Mit dem Beitrag für einzelne Kulturen, welcher auch künftig unter dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz läuft, können für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit wichtige Kulturen anhand objektiver Kriterien auch künftig spezifisch gefördert werden.

2.3.2.6 Biodiversitätsbeiträge

Ausgangslage und Ziele

Die Biodiversitätsbeiträge bezwecken die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Im Bereich Biodiversität sind die Instrumente bereits heute zielgerichtet. Deshalb sollen insbesondere neue Erkenntnisse eingebracht werden, welche eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Flächen, sowie Massnahmen zur Vereinfachung des Vollzugs bewirken.

Rund 120‘000 ha werden auf der LN als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet. Die heutigen Massnahmen im Bereich Biodiversität wirken sich moderat positiv auf die Artenvielfalt aus, wobei speziell im Talgebiet die Qualität dieser Flächen zu tief ist und positive Auswirkungen auf bedrohte Arten (Rote Liste) gering sind144. Grundsätzlich sollen die bisherigen Förderinstrumente im Rahmen der Biodiversitätsbeiträge weitergeführt und wo nötig ergänzt werden. Zudem sollen die finanziellen Anreize zur Förderung der Qualität substantiell erhöht werden.

144 Flury C. (2005): Bericht Agrarökolgie und Tierwohl 1994-2005, Bern.