Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 177Fedlex · Vorlage

Direktzahlungen (3. Titel LwG)

basierend auf Florazeigerarten erarbeitet werden. Zur Vereinfachung der Umsetzung wird geprüft, inwiefern mithilfe von Luftbildern die Beurteilung und Kontrolle erleichtert werden kann. Flächen oberhalb der Wald- bzw. Strauchgrenze, deren botanische Zusammensetzung sich bei einer Aufgabe der Nutzung nicht verändern, sollen nicht mit Biodiversitätsbeiträgen gefördert werden.

Vernetzungsbeitrag

Die Vernetzung wird weiterhin gemäss dem heutigen Konzept gefördert. Diese Abweichung zum Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ist dadurch begründet, dass die notwendigen Grundlagen für die Integration der Vernetzung in die Qualitätsdefinition noch nicht vorhanden sind. Auch aufgrund weiterer positiver Aspekte von Vernetzungsprojekten, wie der Möglichkeit zur regionalen Ausgestaltung von Massnahmen, der Kommunikation insbesondere in lokalen Medien und der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren, soll der Vernetzungsbeitrag beibehalten werden.

Bei der Vernetzung bleibt die Restfinanzierung durch Dritte bestehen. Ein verstärkter Fokus wird auf speziell zu fördernde Arten gelegt. Den Kantonen wird ein regionalisiertes Artenset mit Standardmassnahmen zur Verfügung gestellt, das als Grundlage für die Erarbeitung von Vernetzungsprojekten beigezogen werden kann und dadurch den Projekterarbeitungsaufwand verringert. Für Ziel- und Leitarten, die häufig mit Vernetzungsprojekten erhalten oder gefördert werden, werden Standardmassnahmen definiert, um die Umsetzung und den Vollzug zu vereinfachen und zu harmonisieren. Mittels Vollzugshilfen werden die Anforderungen besser kommuniziert.

Aufwertungsbeitrag

Zur Verbesserung der Qualität von bestehenden Biodiversitätsförderflächen leistet der Bund einen einmaligen Beitrag an Aufwertungsmassnahmen im landwirtschaftlich genutzten Raum, wie die Neuanlage von Hecken im Talgebiet, die Entbuschung von extensiv genutzten Wiesen und Weiden, die Ansaat von extensiven Wiesen oder die Neuanlage von Kleinstrukturen. Aufwertungsmassnahmen können nur im Rahmen von Vernetzungs- oder Landschaftsqualitätsprojekten realisiert werden. Der Bund übernimmt den Pauschalbeitrag zu 100 Prozent.

Umsetzung der nationalen Inventare auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Heute werden Objekte in Inventaren (national, regional oder lokal) und weitere Massnahmen, wie einmalige Aufwertungen oder spezifische Artenförderungsmassnahmen über das NHG gefördert. Zuständig dafür sind die Kantone. Der Bund unterstützt die Aufwendungen der Kantone über Kredite aus dem Bereich Natur- und Landschaft. Die Höhe der Förderung durch den Bund wird zwischen dem BAFU und den Kantonen ausgehandelt. Die Umsetzung der nationalen Inventare auf landwirtschaftlich genutzten Flächen soll künftig zusammen mit dem Vollzug der Biodiversitätsbeiträge erfolgen, um einerseits Doppelspurigkeiten im Vollzug zu verhindern und andererseits eine zielkonforme Bewirtschaftung, der auf der LN liegenden, für die Biodiversität wertvollsten Flächen sicherzustellen.

Ö Neuregelung in Art. 73 LwG