Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)
Baukosten zu begleichen, bis die an das Projekt zugesicherten Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge bei Teilzahlungen während der Arbeiten und bei der Schlussabrechnung ausbezahlt werden. Die maximale Laufzeit eines Baukredits beträgt drei Jahre. Als grössere Projekte gelten Bauvorhaben, für welche ein Bundesbeitrag von mehr als 100'000 Franken gewährt wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Baukredite ein wirksames Instrument zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe bei der Bauherrschaft (i.d.R. Meliorationsgenossenschaft) sind. Die Problematik des finanziellen Engpasses beschränkt sich aber nicht nur auf das Berggebiet. Auch bei grösseren Vorhaben im Talgebiet, wie umfassende Gesamtmeliorationen, besteht ein Bedarf für diese Übergangsfinanzierung. Deshalb sollen diese rückzahlbaren Baukredite inskünftig auch bei grösseren Projekten im Talgebiet gewährt werden können.
Ö Anpassung von Art. 107 Absatz 2 LwG
Behördenbeschwerde bei Fruchtfolgeflächen
Die föderale Struktur in unserem Land erweist sich für die Umsetzung längerfristiger Ziele in der Raumplanung als Hindernis. Für die Nutzungsplanung sind die Gemeinden zuständig, was dazu führt, dass Entscheide über Einzonungen meist nach kurzfristigen Überlegungen gefällt werden und man sich in der Zusammensetzung der Zonen (Wohn-, Freizeit-, Gewerbe- und Arbeitszonen, Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen) alle Optionen offen halten will. Die Gemeinden berufen sich dabei auf den kantonalen Richtplan, der in diesen Fragen häufig unpräzis ist durch die ungefilterte Übernahme der Wünsche der Gemeinden ohne genügende Abwägung der Interessen.
Der Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) ist ein wichtiges landwirtschaftliches Anliegen. Trotzdem sollen im Sinne einer weiterhin klaren Zuständigkeit keine Rechtsnormen der Raumplanung in die Landwirtschaftsgesetzgebung übernommen werden. Es soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die korrekte Interessenabwägung bei der Beanspruchung der wichtigen Ressource Boden durch eine unabhängige Gerichtsinstanz überprüfen zu lassen. Dazu ist die Behördenbeschwerde geeignet. Sie soll im RPG spezifisch auf den genannten Tatbestand ermöglicht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Behördenbeschwerde bei Projekten angewendet wird, die grosse Flächen beanspruchen. Diese dürften nicht sehr zahlreich, jedoch wegweisend für das Verhalten der Akteure sein.
Ö neuer Art. 34 Abs. 3 RPG
Erleichterung von Bewirtschaftungsarrondierungen
Um auf den nationalen und internationalen Märkten erfolgreich zu sein, ist die Landwirtschaft gefordert, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern. Ein wesentliches Element dazu ist die Senkung der Produktionskosten. Mittels der Neuordnung und Arrondierung der Parzellen im Rahmen einer klassischen Güterzusammenlegung (Gesamtmelioration) können die Kosten nachhaltig gesenkt werden. In vielen Landesteilen wurden die Gesamtmeliorationen bereits vor einigen Jahrzehnten abgeschlossen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ging jedoch weiter, was