Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Landwirtschaftsgesetz

tungsbereich eine Ausdehnung ihrer Betriebsfläche und damit eine Strukturentwicklung.

Ö Anpassung von Art. 86a Abs. 3 LwG

2.5 Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

2.5.1 Ausgangslage

Staatliche Investitionshilfen unterstützen die Anpassung der Betriebe und der landwirtschaftlichen Infrastrukturen an die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen mit dem Ziel, die Produktionskosten zu senken, die Ökologisierung zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft zu stärken. Die Mittel werden zu einem grossen Teil im Berg- und Hügelgebiet eingesetzt und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Die Erfahrungen mit den Gesetzesbestimmungen der AP 2002 sowie den Erweiterungen des Instrumentariums im Bereich der Strukturverbesserungen im Rahmen der AP 2007 und AP 2011 sind durchwegs positiv:

- Die Möglichkeit zur Unterstützung der Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich führt zu einer erhöhten Flexibilität sowie zu mehr unternehmerischem Freiraum.

- Die Beiträge für die periodische Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen ermöglichen eine gezielte Unterstützung zur Substanzerhaltung von kulturtechnischen Bauten und Anlagen.

- Die Möglichkeit zur Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten stösst bei landwirtschaftlichen und regionalen Projektträgern auf grosses Interesse und erleichtert den Aufbau sektorübergreifender Wertschöpfungsketten.

- Die Erweiterung der Unterstützung für gemeinschaftliche Bauten zur Vermarktung in der Region erzeugter Produkte, für gemeinschaftliche Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse und für die Gründung bäuerlicher Selbsthilfeorganisationen bringt zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die bäuerlichen Betriebe.

- Die Erweiterung der Investitionshilfen für Spezialkulturen verbessert die einzelbetriebliche Wettbewerbsfähigkeit.

- Mit der Einführung der Unterstützung von gewerblichen Kleinbetrieben im Berggebiet wurde ein weiterer Schritt in Richtung EU-kompatibler Instrumente gemacht.

- Aus administrativer Sicht haben sich das neue Beitragssystem in Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie die Möglichkeit für den Abschluss von Vereinbarungen (anstelle von Verfügungen) bisher bewährt.

Mit der nun verfügbaren breiten Palette an Instrumenten im Bereich der Strukturverbesserungen und ländlichen Entwicklung kann insgesamt ein wesentlicher Beitrag