Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Landwirtschaftsgesetz

Rindvieh sowie zur Einfuhr und zum Vertrieb von Stierensamen auf den 1. Januar 2007 liberalisiert. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die veterinärrechtlichen Bestimmungen massgebend.

Pflanzenzucht

Unter der Rubrik Pflanzen- und Tierzucht fördert der Bund die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“. Damit erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt und dem internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft157. Im Fokus stehen die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung alter, in der Schweiz heimischer Sorten. Im Jahr 2010 standen für die Beschreibung, Inventarisierung und genetische Sicherstellung der Schweizer Landsorten 3.4 Mio. CHF bereit. Das genetische Material wird national und international zur Züchtung von hochwertigen, an regional und global ändernde Rahmenbedingungen angepassten Sorten, zur Verfügung gestellt.

2.6.2 Konzept

Tierzucht

Die Förderung von tierzüchterischen Massnahmen dient zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen. Sie hat sich grundsätzlich bewährt und wurde per 2008 basierend auf den Empfehlungen der EFK mit der Totalrevision der Tierzuchtverordnung optimiert. Von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind dabei insbesondere die Programme zur Erhaltung der Rassenvielfalt.

Ab 2014 können im Grundsatz die bisherigen Beiträge für tierzüchterische Massnahmen weiterhin ausgerichtet werden. Sollte weniger Geld zur Verfügung stehen, wird in erster Linie eine Erhöhung der Förderschwelle von 30'000 auf 60'000 Franken in der Tierzuchtverordnung geprüft.

Weil die Bewilligungspflicht für die Gewinnung und den Vertrieb von Sperma und Embryonen von Nutztieren 2007 aufgehoben wurde, kann Art. 145 LwG aufgehoben werden. Auch im Hinblick auf weitere Liberalisierungen beim Import von Rindersperma wird dieser Artikel obsolet.

Ö Aufhebung von Art. 145 LwG

Pflanzenzucht

Aufgrund wachsender Projektanfragen muss eine Fokussierung der Arbeiten auf die Sicherung bestehender Sammlungen gemacht werden. Projekte zur Erweiterung der bestehenden Sammlungen, zum Aufbau von bisher nicht vorhandenen Sammlungen und Initiativen zur Nutzung alter Sorten werden eingeschränkt.

157 SR 0.910.6