Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Grundzüge der Vorlage

2015 beschlossen. Dem Fonds für Regionalentwicklung sollen in einem auf acht Jahre befristeten Zahlungsrahmen Mittel von 230 Millionen Franken zufliessen.

1.1.1.2.6 Waldpolitik

Der Wald hat nach wie vor eine hohe Bedeutung für die Landwirtschaft. Einerseits sind viele Landwirte auch Waldbesitzer, andererseits bietet die Holzverarbeitung Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum. Mit der Teilrevision des Waldgesetzes (WaG)22 bestand die Absicht, die Wirtschaftlichkeit der Waldwirtschaft zu verbessern und verschiedene Bestimmungen unter dem Blickwinkel des natürlichen Waldeinwuchses neu zu regeln (Lockerung der Rodungsersatzpflicht). Nach dem Scheitern der Vorlage im Parlament hat die UREK-S das Thema 2009 mit einer parlamentarischen Initiative23 wieder aufgegriffen. Sie verlangt, dass eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald zu erlassen sei mit dem Ziel, in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen; dies durch eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig sind geeignete Instrumente vorzusehen, damit in den Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche eine weitere, unerwünschte Ausdehnung der Waldf1äche eingeschränkt werden kann. Dabei soll die Gesamtwaldfläche nicht reduziert werden. Die UREK-N hat der parlamentarischen Initiative zugestimmt.

1.1.1.2.7 Lebensmittelrecht

Die primäre Zielsetzung des Lebensmittelrechts ist der Gesundheitsschutz. Zudem dient das Lebensmittelgesetz dem Täuschungsschutz. Der Handel mit Lebensmitteln erfolgt grenzüberschreitend. Die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes wird erleichtert, wenn die Schweiz an den Systemen der Lebensmittelsicherheit der EU teilnehmen kann. Voraussetzung hierfür ist die Angleichung der technischen Vorschriften. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Botschaft zur Totalrevision des Lebensmittegesetzes unterbreitet, deren Ziel die weitgehende Anpassung an das europäische Recht ist, etwa mit der Ausweitung des Täuschungsschutzes oder Übernahme des Lebensmittelbegriffes der EU. War das EU-Lebensmittelrecht bis anfangs dieses Jahrhunderts noch ein bruchstückhaft geregelter Rechtsbereich, hat es sich mit dem Erlass der Basisverordnung24 zu einer einheitlichen, in sich konsistenten Rechtsordnung entwickelt. Es geht in verschiedenen Bereichen weiter als dasjenige des schweizerischen Lebensmittelrechts (Schnellwarnsysteme, Positivlisten von tolerierten Rückständen in oder auf Lebensmitteln, Betriebsbewilligungen, Prozesshygienekriterien, Drittlandregime, usw.). Das EU-System trägt der heutigen Globalisierung des Lebensmittelmarktes Rechnung und geht von einem einheitlichen euro-

22 SR 921.0

23 09.474 PaIv Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR, Flexibilisierung der Waldflächenpolitik, 25. Juni 2009.

24 (EG) Nr. 178/2002