Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017

davon ausgegangen werden kann, dass in der Talzone die Offenhaltung ohne spezifische Anreize der öffentlichen Hand sichergestellt ist, bedarf es keiner Mittel für ebene Flächen in der Talzone. Im Berg- und Hügelgebiet ist aufgrund der klimatischen Erschwernisse neu ein Zonenbeitrag für die Offenhaltung vorgesehen. Dadurch wird in der Hügel- und Bergzone ein Teil des wegfallenden allgemeinen Flächenbeitrags kompensiert. Beim nach Hangneigung abgestuften Hangbeitrag wird stärker differenziert: Einerseits durch die Ausdehnung des Hangbeitrags auf die Talzone und andererseits durch die Einführung einer zusätzlichen Hangneigungsstufe für Steillagen. Damit können die entsprechenden Ziellücken reduziert werden. Der heutige Sömmerungszuschlag bei den RGVE- und TEP-Beiträgen soll neu direkt dem Sömmerungsbeitrag angerechnet werden.

Für den Zonenbeitrag für die Produktionserschwernis und den Hangbeitrag sollen jeweils rund 135 Millionen Franken eingesetzt werden. Um die Ausweitung auf die Talzone und die dritte Hangneigungsstufe zu finanzieren, werden die Mittel für den Hangbeitrag um 20 Millionen Franken erhöht. Zum Ausgleich des wegfallenden Sömmerungszuschlags soll der Sömmerungsbeitrag gegenüber der Ausgangslage fast verdoppelt werden und knapp 190 Millionen Franken eingesetzt werden. Total sind somit für die Kulturlandschaftsbeiträge 460 Millionen Franken vorgesehen.

Biodiversitätsbeiträge

Die bisherigen Ökobeiträge gemäss DZV werden beibehalten und diejenigen für die Qualität werden gezielt erhöht. Weiter werden zusätzliche Elemente, wie beispielsweise artenreiche Flächen im Sömmerungsgebiet, wildtierfreundlicher Ackerbau, Kleinstrukturen und Flächen entlang von Fliessgewässern, mit dem Qualitätsbeitrag gefördert. Mit einer dritten Qualitätsstufe insbesondere für BFF auf dem Grünland werden Flächen der nationalen Inventare sowie weitere sehr artenreiche Flächen gefördert. Der Bund übernimmt 100 Prozent des Qualitätsbeitrags.

Bei der Vernetzung erfolgen keine grundsätzlichen Änderungen. Die neuen Elemente können auch im Rahmen der Vernetzung unterstützt werden. Vom Vernetzungsbeitrag ausgeschlossen ist weiterhin das Sömmerungsgebiet. Die Elemente, die im neuen System keine Versorgungssicherheits- oder Kulturlandschaftsbeiträge erhalten, werden um diese jeweiligen Beitragsansätze erhöht. Weiter sollen Aufwertungsmassnahmen unterstützt werden. Es wird mit einer weiteren Zunahme dieser Flächen gerechnet.

Der Mehrbedarf an Biodiversitätsbeiträgen im Jahr 2014 beträgt insgesamt 51 Millionen Franken. Er setzt sich zusammen aus dem Bedarf für die Aufwertungsmassnahmen, für die Anrechnung des Anteils aus Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträgen in die Biodiversitätsbeiträge, die Übernahme der Restfinanzierung der biologischen Qualität, die Einführung von neuen beitragsberechtigten Elementen und der dritten Qualitätsstufe sowie für die Anpassung von Beitragsansätzen. Bis ins Jahr 2017 ergibt sich aufgrund der angenommenen Mehrbeteiligung an den Massnahmen (beispielsweise Flächen im Sömmerungsgebiet) ein zusätzlicher Mehrbedarf von 43 Millionen Franken.