Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
Abbildung 42
Übersicht über die Entwicklung des Mittelbedarfs 2014-2017
Mio. CHF
0 200 400 600 800 1'000 1'200
1'045
Versorgungssicherheitsbeiträge (+ 28)
(+ 0)
338
Kulturlandschaftsbeiträge (+ 122)
(+ 0)
206 Ausgangslage
Biodiversitätsbeiträge (+ 51)
(+ 43)
02014
Landschaftsqualitätsbeiträge (+ 10) (Diff. zu Ausgangslage) (+ 70)
2852017
Produktionssystembeiträge (+ 28) (Diff. zu 2014)
(+ 39)
42
Ressourceneffizienzbeiträge (+ 10)
(+ 21)
900
Anpassungsbeiträge (‐ 248)
(‐ 173)
Versorgungssicherheitsbeiträge
Die Mittel, die heute für die Tierbeiträge (RGVE- und TEP-Beitrag) sowie für den Zusatzbeitrag offene Ackerfläche eingesetzt werden, sollen in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert werden. Dabei soll die Summe der heutigen Tierbeiträge weiterhin auf dem Grünland für die Haltung von Raufutterverzehrern in Form eines Basisbeitrags und eines Zonenbeitrags für die Produktionserschwernis ausgerichtet werden. Ausgenommen sind die Mittel, die heute über die Tierbeiträge indirekt die Sömmerung stützen in der Grössenordnung von 89 Millionen Franken197. Diese werden künftig über den Sömmerungsbeitrag der Kulturlandschaftsbeiträge direkt im Sömmerungsgebiet ausgerichtet. Damit ergibt sich im Talgebiet ein Basisbeitrag in der Grössenordnung von 850 Franken pro Hektare. Die heutige geringere Stützung des Ackerbaus (mittels Zusatzbeitrag für die offene Ackerfläche) gegenüber der Haltung raufutterverzehrender Tiere auf Grünland (mittels RGVE-Beitrag) wird durch den einheitlichen Basisbeitrag ausgeglichen und die stärkere Betroffenheit des Ackerbaus198 von der Reduktion des allgemeinen Flächenbeitrags kann berücksichtigt werden. Um eine bessere relative Attraktivität des Ackerbaus zu erreichen, soll zudem zusätzlich ein spezifischer Förderbeitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen ausgerichtet werden.
197 Für die Zeit, während der die Tiere auf einem Sömmerungsbetrieb gehalten werden (max.
180 Tage), werden die Tierbeiträge dem Heimbetrieb trotzdem ausbezahlt.
198 Da die Deckungsbeiträge pro Fläche im Ackerbau meist tiefer sind als bei der Tierhaltung auf Grünland, trug der bisherige allgemeine Flächenbeitrag anteilsmässig mehr zum Deckungsbeitrag der Betriebszweige des Ackerbaus bei.